Die ursprüngliche Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ins Deutsche wurde von Anfang an von Behindertenorganisationen kritisiert. Jetzt ist eine überarbeitete Übersetzung für Österreich veröffentlicht worden.
Das „Netzwerk Artikel 3“ aus Deutschland hatte schon im Jahr 2010 eine „Schattenübersetzung“ der Behindertenrechtskonvention veröffentlicht, in der die gröbsten Übersetzungsfehler ausgebessert wurden. Nun wurde in Österreich in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen behinderter Menschen eine berichtigte, überarbeitete Übersetzung erstellt.
„Der Staat Österreich wurde im Jahr 2013 vom zuständigen Fachausschuss der UNO in Genf geprüft. Bei dieser Staatenprüfung musste sich Österreich auch massive Kritik an dieser falschen Übersetzung anhören. Noch während der Staatenprüfung erfolgte die Zusage vom Außenministerium, dass dieser Missstand beseitigt wird.“, erläutert BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter im Interview mit kobinet-nachrichten.org.
Am 15. Juni 2016 wurde die neue Übersetzung im Bundesgesetzblatt BGBl. III Nr. 105/2016 als Kundmachung veröffentlicht: „Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. [Link zum Bundesgesetzblatt]
Broschüre zum Bestellen
Als Service stellt BIZEPS die Neuübersetzung, das Fakultativprotokoll und die gesetzlichen Regelungen zum Bundes-Monitoringausschuss in einer handlichen Broschüre zur Verfügung. Die Broschüre kann bei BIZEPS bestellt werden unter:
www.bizeps.or.at/broschueren
Demnächst soll die Broschüre auch als E-Book zur Verfügung stehen.
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UN-BRK Deutsche Übersetzung Kundmachung Bundesgesetzblatt BGBl. III Nr. 105/2016 (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, UN Behindertenrechtskonvention
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