Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der Diözese Graz-Seckau: Gehälter erhöhen sich um 1,3%
Bei der zweiten Verhandlungsrunde am 23. Jänner 2017 konnte sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeberseite auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter sowie alle davon ableitbaren Zulagen und der Rufbereitschaftszulage um 1,3% einigen.
Zur rahmenrechtlichen Weiterentwicklung des Kollektivvertrages wurde eine Arbeitsgruppe für April 2017 vereinbart.
In Anbetracht der Jahresinflation (VPI) von 2016 mit 0,9% wird dieser Abschluss seinens der Gewerkschaft als sehr gut erachtet, da er auf dem gleichen Niveau der anderen Branchen in Österreich liegt.
Quelle:
www.gpa-djp.at am 03.02.2017
KV-Abschluss Diözese Graz-Seckau 2017
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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