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22.04.2003

[ Philip König ]

[ Bundesforum der Berufsverbände in der Behindertenarbeit ]


Berufsgesetze: Ja, aber...


Das Bundesforum der Berufsverbände in der Behindertenarbeit nimmt zum vorliegenden Entwurf für die Sozialbetreuungsberufe-Gesetze Stellung


Das Bundesforum spricht sich prinzipiell für die Schaffung gesetzlicher Regelungen im Bereich der Sozialberufe aus. Vor allem die klare Regelung der von BehindertenbetreuerInnen und –pädagogInnen durchgeführten Tätigkeiten, die im GuKG erfasst sind, ist längst fällig. Mittels des vorliegenden Entwurfes möchten die VertreterInnen der Berufsgruppe die EntscheidungsträgerInnen aber auf einige Unzulänglichkeiten hinweisen.

Haltung und Grundwerte

Nach Meinung des Bundesforums ist zu beachten, dass es in der Ausbildung zu Fachkräften in der Behindertenarbeit nicht nur um den Erwerb von Wissen und Können geht, sondern auch um Haltung und Grundwerte. Die Haltung kann durch ein humanistisches, demokratisches und solidarisches Menschen- und Gesellschaftsbild definiert werden. Die unumstößlichen Paradigmen in der Behindertenarbeit sind Integration und Selbstbestimmung. Die Miteinbeziehung von behinderten Menschen und deren BegleiterInnen in die Konzeption von Lehrplaninhalten ist aufbauend auf diesen Grundwerten unumgänglich.

Vertikale Durchlässigkeit

Dem an sich positiven Bestreben, die Ausbildungen durch Modularisierung flexibler und durchlässiger zu machen steht gegenüber, dass die Durchlässigkeit im vorliegenden Entwurf nur auf horizontaler Ebene gegeben ist (leichter Umstieg in die verwandten Berufe). Es sollen aber auch Möglichkeiten zur vertikalen Weiterqualifikation verankert werden, fordert das Bundesforum (Zugang zu fachspezifischem Studium).

HeimhelferInnen

Die Berufsverbände in der Behindertenarbeit sprechen sich gegen die Einbindung der Ausbildung zum/zur HeimhelferIn in die Sozial-Betreuungs-Berufs-aus. Eine Ausbildung im Ausmaß von 400 Stunden widerspricht allen Parametern der Qualitätsdiskussion in der sozialen Arbeit.

EU-Konformität

Die Konformität mit Ausbildungen in anderen EU-Ländern ist in jeder Hinsicht sicherzustellen. Berufliche Möglichkeiten in anderen Ländern scheinen zwar für AbsolventInnen der Diplomstufe gegeben zu sein, für AbsolventInnen der Fachstufe sind sie fraglich, für die Berufsgruppe der HeimhelferInnen wohl in keiner Weise vorhanden.

Berufsvertretung

In den Berufsgesetzen soll festgelegt werden, wie die beruflichen Inhalte in Hinkunft evaluiert werden und allfällige Adaptionen von Rahmenbedingungen und Ausbildungsinhalten durchgeführt werden. In diesem Kontext sollen die Vertretungsrechte der von der Berufsgruppe gewählten Vertretungsorgane festgeschrieben werden. Gleiches gilt entsprechend für die Vertretungen behinderter Menschen.

Berufsbezeichnung

Wie das Bundesforum bereits in seiner letzten Stellungnahme feststellte, scheint die Aufgabe der bereits vorhandenen und zumindest in Fachkreisen und bei NutzerInnen bekannten Berufsbezeichnung nicht sinnvoll. Sollte es dennoch zu einer Änderung der Bezeichnung kommen, sollte die neue Bezeichnung auch den zuvor erwähnten Grundwerten Rechnung tragen und nicht mehr das Wort BetreuerIn enthalten. Vorschlag: SozialbegleiterIn bzw. Dipl. SozialbegleiterIn.

Das Bundesforum hat auf dem Hintergrund der erwähnten Grundwerte eine Reihe an Änderungsvorschlägen für die im Entwurf enthaltenen Tätigkeits- und Kompetenzbeschreibungen ausgearbeitet. Lesen Sie dazu die Stellungnahme im Wortlaut (Download als PDF).



zu diesem Thema:

[01.03.2007] Soziale Lehre

[02.07.2002] Berufsbild ?!

[01.05.2000] Das Gute daran ?