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28.04.2003 23:47

[ Schulbeirat der LHB Innsbruck ]


Zum Entwurf für die Berufsgesetze


Stellungnahme des Schulbeirates der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe (LHB) Innsbruck zum Entwurf des Sozialbetreuungsberufegesetzes und der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe


Sehr geehrter Herr Bundesminister Haupt,

die Mitglieder des Schulbeirates der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe (LHB) Innsbruck begrüßen die Initiative der Landessozialreferent/innen den drei Berufen –„Altenfachbetreuer/in“, „Familienhelfer/in und „Behindertenpädagoge/in“ – in der Ausübung und in der Ausbildung
a) einen bundeseinheitlichen, rechtlich anerkannten Rahmen,
b) eine fachliche Standardisierung bei gleichzeitiger
c) notwendiger und zeitgemäßer Durchlässigkeit und Flexibilisierung
zu schaffen bzw. zu gewährleisten.

Weil die Mitglieder des Schulbeirates diese Initiative als große Herausforderung einschätzen, werden vom Schulbeirat die vorliegenden Vorschläge als großer Schritt in die richtige Richtung eingestuft. Gleichzeitig wurde dem Schulbeirat bewusst, dass im vorliegenden Entwurf gewisse Änderungen notwendig sind. Ansonsten würde von den möglichen und gewünschten Verbesserungen Vieles verloren gehen.

1.) HeimhelferIn:

Aus Sicht des Schulbeirates ist die Installierung des/der Heimhelfer/in als Sozialbetreuungs-beruf generell abzulehnen. Letztendlich entspricht das Heimhelfer/in-Niveau keinesfalls den Vorstellungen einer notwendigen Mindestqualifizierung innerhalb der Sozialbetreuung.

2.) Aufgaben von SozialfachbetreuerInnen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit bzw. Integrationspädagogik

Die vorgeschlagene Differenzierung der Aufgaben von Sozialfachbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit bzw. Integrationspädagogik
a) nach Zielgruppe: Menschen mit schwerer bzw. leichter Behinderung
b) nach konkret aufgelisteten Tätigkeiten
ist abzulehnen.
Diese Differenzierungen sind gar nicht praktizierbar bzw. blockieren eine zeitgemäße Begleitung und Betreuungsarbeit von Menschen mit Behinderung.

So hat der Schulbeirat folgende Differenzierung ausgearbeitet:
Die Arbeitsfelder der Sozialfachbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit und Integrationspädagogik sind identisch. Die notwendige und wichtige Differenzierung liegt in den unterschiedlichen Schwerpunkten der Kompetenz: pädagogischer Schwerpunkt für die Fachrichtung Integrationspädagogik und pflegerischer Schwerpunkt für die Fachrichtung Behindertenarbeit.

3.) Pflege

Nach Meinung des Schulbeirates soll und muss die Pflege innerhalb der Sozialbetreuungs-berufe ihren Platz haben; gleichzeitig jedoch den Zielen der Begleitung und Betreuungsarbeit von Menschen mit Behinderung entsprechen. Dazu fordert der Schulbeirat eine Pflege und die damit verbundene Ausbildung mit einem auf Selbstbestimmung bezogenen und integrativen Ansatz.(z.B. Psychobiographisches Pflegemodell nach Böhm). Dazu müssen im Sozial-betreuungsberufegesetz die entsprechenden Richtungen vorgegeben werden.

4.) Rolle und Einbeziehung von Betroffenen

Aus Sicht des Schulbeirates ist der Artikel 4 (4) abzulehnen. Denn in der vorliegenden Form ist Menschen mit Behinderung die Ausübung eines Sozialbetreuungsberufes untersagt. Gesetze und Vereinbarungen mit einem derart diskriminierenden Aspekt werden vom Schul-beirat abgelehnt.

Die genehmigende Behörde (Bund, Land) muss dafür sorgen, dass Betroffene in die Durch-führung und Ausarbeitung des Curriculums einbezogen werden.

5.) Berufsanerkennung

Dem Schulbeirat ist die rechtliche Anerkennung der Sozialbetreuerungsberufe und die rechtliche Absicherung bei der Ausübung ein großes Anliegen. Die rechtlichen Rahmen-bedingungen dürfen jedoch zwei Tatsachen nicht übersehen:

o Immer öfter nehmen Betroffenen persönliche Assistenz in Anspruch. Diese AssistentInnen arbeiten unter Anleitung der Betroffenen. Eine Qualifizierung entsprechend der Sozialbetreuungsberufe ist aufgrund der Anleitung nicht zwingend notwendig. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung haben nicht unbedingt die entsprechende Qualifizierung. Angehörigkeit und/oder Anleitung durch Betroffene müssen zur Ausübung der Betreuung und Assistenz ausreichen .
Dazu ist nicht nur eine dezidierte Ausnahmeregelung erforderlich, es muss auch als Teil des Gesetzes berücksichtigt werden, dass Selbsthilfeorganisationen von Behinderten durch Unterstützung, Schulung und Ausbildung von Betroffenen nach dem Prinzip des peer counseling deren Anleitungskompetenz fördern können.

o Die Qualität der Behindertenarbeit wird zu einem wesentliche Teil von der Interdis-ziplinarität der MitarbeiterInnen getragen. Durch die gesetzliche Anerkennung der Sozialbetreuungsberufe darf anderen Berufsgruppen (HandwerkerInnen, Pädago-gInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen ...) der Zugang zur Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung nicht versperrt werden. U.a. muss sichergestellt werden, dass die Kompetenzen im Bereich „Unterstützung bei der Basisversorgung“ nicht nur im Rahmen der Berufsausbildung, sondern auch im Rahmen von Fortbildungen anzubieten und zu erwerben sind.

6.) Anleitung

Aus Sicht des Schulbeirates ist der Begriff “Anleitung” aus dem Sozialbetreuungsberufe - Gesetz zu streichen und durch den Begriff ”Begleitung” zu ersetzen.

7. ) Sprachliche Formulierung des Gesetzestextes

Etwa bei der Aufzählung der Kompetenzen und Tätigkeiten des/der Sozialfachbetreuers/in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit sollten nach Ansicht des Schulbeirates Begriffe wie „Tanzen, Singen, Musizieren ...“ durch „aktuelle Methoden der Bildung und Erwachsenenbildung“ ersetzt werden.


Mit der Bitte um Berücksichtigung verbleibt der Schulbeirat der LHB Innsbruck.

Mag. Klaus Burger, Caritas der Diözese Innsbruck
Peter Kremsner, Seraphisches Liebeswerk Innsbruck
A.o. Univ. Doz. Dr. Volker Schönwiese, Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck
Irene Sailer Lauschmann, Verein W.I.R., Hall in Tirol
Hubert Stockner, Selbstbestimmt Leben Innsbruck
Dir. Mag. Edith Ihrenberger, Bildungszentrum für Sozialberufe der Caritas der Diözese Innsbruck
Mag. Lydia Naschberger, Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe Innsbruck



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