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11.12.2004

[ Philip König ]

[ Redaktion ]



Vereinbarung über Berufsgesetze unterzeichnet


Die Vereinbarung über die Regelung der Sozialbetreuungsberufe wurde von den Landeshauptmännern und -frauen und von Sozialminister Haupt unterzeichnet


Nach vielen Jahren der Bemühungen - bei den Berufsverbänden in der Behindertenarbeit sind es bereits 21 - werden BehindertenpädagogInnen und BehindertenbetreuerInnen nun gesetzlich anerkannt.

Auch wenn die unterzeichnete Vereinbarung nicht in allen Punkten den Vorstellungen der Berufsverbände entsprechen, wurde nun eines der wichtigsten Ziele des Berufsverbandes der BehindertenbetreuerInnen erreicht.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung haben sich die Bundesländer verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren die nun als Sozialbetreuungsberufe bezeichneten Berufe in der Alten-, Familien- und Behindertenarbeit sowie der Heimhilfe gesetzlich zu regeln.

Im Gegenzug hat sich der Bund verpflichtet, durch eine Abänderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes GuKG Rechtssicherheit im Bereich der pflegerischen Handlungen von BehindertenbetreuerInnen zu schaffen.

Die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen wird in Zukunft modular aufgebaut sein und im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen und Arbeitsschwerpunkte folgende Spezialisierungen ermöglichen:

1. Altenarbeit
2. Familienarbeit
3. Behindertenarbeit
4. Behindertenbegleitung

Die Ausbildung mit Schwerpunkt Behindertenarbeit wird die Qualifizierung zum/zur PflegehelferIn beinhalten. AbsolventInnen des Schwerpunktes Behindertenbegleitung werden mit dem Modul "Unterstüzung bei der Basisversorgung" zur Ausübung bestimmter pflegerischer Handlungen ermächtigt. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich im wesentlichen um assistierende Aufgaben im Alltag. Dazu gehört auch das Assistieren bei der Einnhame von Medikamenten.

Wie bisher kann die Ausbildung auf Fachniveau (Fach-SozialbetreuerIn mit 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.200 Stunden Praxis) und auf Diplomniveau (Diplom-SozialbetreuerIn mit 1.800 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.800 Stunden Praxis) absolviert werden.

Die Vereinbarung und die dazugehörigen Anlagen können auf der Website des Parlaments aufgerufen werden.



zu diesem Thema:

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