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25.03.2002 09:58

[ Hannes Knittelfelder / Friedl Lindner ]

[ Berufsverband Steiermark ]


Behindertenpädagogik wohin?


Stellungnahme zum Entwurf für ein Berufsgesetz vom Berufsverband für pädagogisch orientierte Begleitung von Menschen mit Behinderung, Steiermark


Zum ersten muss gesagt werden, dass es gut ist, dass etwas weitergeht. Die Ideen und Ansätze für einen Gesetzesentwurf sind gut. Die Aufgaben, die die SozialfachbetreuerInnen und Dipl. SozialfachbetreuerInnen übernehmen sollen und dürfen, entsprechen großteils den Forderungen der Berufsverbände, sind aber bei weitem nicht vollständig. Hier wäre wieder als Grundlage das sogenannte "Kompetenzpapier" zu nehmen. Schwieriger wird es schon bei einigen anderen Dingen.

Pädagogische Ausbildung

Wie schon der Name Dipl. BehindertenpädagogInnen sagt, handelt es sich hierbei um eine pädagogische Ausbildung und die Arbeit erfolgt dementsprechend nach pädagogischen Grundsätzen. Das ist auch die Antwort auf die Forderungen der Vertreter behinderter Menschen nach Begleitung und keiner Betreuung.

Die Namensänderung

In der Vielfalt der Ausbildungen in der sozialen Arbeit und mit ihren fast unüberschaubaren Schwerpunkten ist es auf keinen Fall von Vorteil, die Berufsbezeichnungen wieder zu ändern. Nachdem sich diese über Jahre eingebürgert haben, weiß der Großteil der MitarbeiterInnen in der sozialen Arbeit, was mit der jeweiligen Berufsbezeichnung gemeint ist, welche Fähigkeiten und welches Wissen jemand mitbringt. Es wäre viel Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um dieses Unwissen und die Unklarheiten über die neue Berufsbezeichnung zu beseitigen. Weiters stellt sich die Frage, ob durch die Änderung von derzeit vier auf die vorgeschlagenen drei Berufsbezeichnungen wirklich eine massive Vereinfachung und mehr Übersichtlichkeit erreicht wird.

Vermischung von Behinderten- und Altenarbeit

Es ist klar, dass in der Arbeit mit behinderten Menschen auch die Arbeit mit behinderten alten Menschen einen immer größeren Teil ausmachen wird und dass sich diese Bereiche auch teilweise überschneiden. Trotzdem ist es problematisch, diese beiden Bereiche einfach zusammenzufassen. Der Paradigmenwechsel in der Arbeit mit behinderten Menschen vom medizinischen Standpunkt hin zu einem pädagogischen ist noch nicht lange vollzogen. Mit der geplanten Änderung würde die große Gefahr bestehen, dass ein Rückschritt in der Begleitung von behinderten Menschen passieren könnte. Die Arbeit mit behinderten Menschen umfasst auch große Bereiche in der Jugendarbeit, mit jungen Erwachsenen, arbeitlosen und ausgegrenzten Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen.

Heimhilfen bei den pädagogischen Berufen in der Behindertenarbeit?!

Warum sollen die Heimhilfen, die sicher einen wichtigen Beitrag zur Versorgung und Unterstützung von alten, kranken und behinderten Menschen übernehmen, unter dem Titel der Sozialbetreuungsberufe im selben Gesetz sozusagen mit einem Atemzug anerkannt werden ? Es gibt noch viele andere Ausbildungen (z. B. Dipl. SozialarbeiterInnen, FrühförderInnen, FamilienhelferInnen, usw.), die ebenfalls in dieses Gesetz fallen müssten und dennoch sollen nur vier Berufsgruppen darin zusammengefasst werden. Dabei sind sich diese Ausbildungen und deren Arbeitsfelder nur sehr bedingt ähnlich und aufeinander aufbauend. Es hat den Anschein, dass einfach verschiedene Forderungen unter einen Hut gebracht werden sollen. Es werden in diesem Gesetzesentwurf die HeimhelferInnen zwar nicht auf die gleiche Stufe mit den Dipl. BehindertenpädagogInnen gestellt. Dennoch sollen die Ausbildungen angepasst und als eine gemeinsame Sache dargestellt werden. Die Ausbildung zum/zur HeimhelferIn soll Grundlage für die weiteren Ausbildungen sein. D.h., wenn die Heimhilfeausbildung schon eine Art Grundlagemodul für die Ausbildung zum/zur BehindertenfachbetreuerIn, AltenhelferIn und Dipl. BehindertenpädagogInnen sein soll, dann müsste der Ausbildungsschwerpunkt der Heimhilfen von Pflegen, Aufräumen, Wäsche waschen, Essen richten usw. mehr in Richtung Mobilisierung, Beratung, Sinngebung, Aufarbeiten der Lebenssituation im Gespräch, Auffinden und Verfolgen von Entwicklungspotentialen u.Ä. gehen.

Das wäre sicher gut für die Qualität der Heimhilfearbeit und brächte eine Annäherung zu den anderen Berufen mit sich. Es entspricht wohl auch dem, was sich sowohl Heimhilfen als auch Betreute wünschen würden. Der Dienstbotencharakter, welcher dieser Tätigkeit vielfach noch anhaftet, könnte aufgelöst werden. Immer mehr alte Menschen werden auf Assistenz in ihren Wohnungen angewiesen sein. Warum sollte diese Assistenz nicht von hoher Qualität sein? D.h. klare Abgrenzung nicht von der Heimhilfe, sondern vom medizinischen Paradigma. Ganzheitliche, primär auf Entwicklungsmöglichkeiten hin angelegte Assistenz sollte anstelle von minimaler Grundversorgung möglich werden und als Grundlage eine Aufwertung und Erweiterung der Heimhilfeausbildung dienen. Unter diesen Voraussetzungen und nur dann, würde sehr viel weniger dagegen sprechen, diese vier Ausbildungen in ein System zu bringen.

Die Ausbildung

In die richtige Richtung gehen die Überlegungen, ein modulares Ausbildungssystem zu erstellen. Ungeeignet erscheint es, wie es hier überlegt wird, im ersten Jahr hauptsächlich Pflege und nur einen kleinen Teil Einführung in die Alten- und Behindertenarbeit zu unterrichten. Von Anfang an müssen in der Ausbildung die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Man kann nicht über eine medizinisch-pflegerisch angelegte Grundausbildung ein ganzheitlich-pädagogisches Mäntelchen drüberziehen. Weiters sollen die Praktika im jeweiligen Schwerpunkt der Ausbildung erhalten bleiben. Eine Spezialisierung in der Arbeit mit behinderten Menschen wird in Zukunft nicht ausbleiben, um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Neben den klassischen Arbeitsfeldern der Wohngruppen und Tageswerkstätten wird das Spektrum der sogenannten neuen Behindertenarbeit immer größer: Von den Projekten zur Arbeitsintegration und persönlicher Assistenz über Qualifizierungsmodelle bis hin zu Schwerpunkten in der Arbeit mit alten behinderten Menschen reicht die Palette. Dafür ist großteils einheitliches Grundwissen und Können und vor allem auch eine gemeinsame Haltung den KundInnen gegenüber notwendig, und in zweiter Linie spezielles Wissen und Können. Das werden die Anforderungen an die modulare Ausbildung der Behindertenarbeit in Zukunft sein.

Last but not least muss gesagt werden, dass es sich erst um einen Entwurf für einen Gesetzesentwurf handelt, dass es noch viele Unklarheiten gibt und noch vieles diskutiert werden muss. Dazu ist es aber unbedingt notwendig, dass alle Beteiligten an einem Tisch sitzen und sich gemeinsam Gedanken über die Anerkennung machen. Dazu zählen neben den Berufsverbänden und den VertreterInnen der behinderten und alten Menschen auch die Ausbildungsstätten, die Träger der einzelnen Einrichtungen und auch die Politiker. Auf diesen Entwurf aufbauend fordern wir daher unser Mitspracherecht ganz vehement ein!



zu diesem Thema:

[01.03.2007] Soziale Lehre

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