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11.01.2007

[ Sandra Habl ]

[ farbe - Zeitung für Fachkräfte in der Behindertenarbeit ]


Die Schweiz setzt auf Lehrlingsausbildung im Betreuungsdienst


Seit Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich in der Schweiz Bundessache sind, werden die Ausbildungen schrittweise in Lehrberufe umgewandelt.


Im Jahr 2004 wurde in der Schweiz die Kompetenz über die Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) dem Bund übertragen. Für die Regelung des Gesundheitsbereiches war vor der Überführung in das 2004 erlassene Berufsbildungsgesetz das Schweizerische Rotkreuz gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen GesundheitsdirektorInnen (GDK) zuständig. Diese legten im wesentlichen die Kriterien für die Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitsbereich fest. Mit dem Übergang der Gesundheitsberufe in den Kompetenzbereich des Bundes werden neue Ausbildungsgänge oder Zertifizierungen eingeführt. So werden die Grundausbildungen schrittweise durch Berufslehren ersetzt, die mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen werden.

Bisher wurden vier Projekte eingeführt:
- Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ mit den Schwerpunkten Kinder-, Betagten-, Behindertenbetreuung oder Generalisierte Betreuung
- Soziale Lehre
- Ausbildung Hauspflege, HauswirtschafterIn
- FachangestellteR Gesundheit

Ausbildungsdiskussion von Debatten um Pflegenotstand betroffen

Für die politische Gesamtleitung des Integrationsprojektes ist seit Juli 2000 die Steuergruppe, zusammengesetzt aus Mitgliedern der GDK, EDK (kantonale ErziehungsdirektorInnenkonferenz) und des BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) verantwortlich. Dieses Gremium hat Leitlinien für die anstehenden Arbeiten und Entscheide während der Übergangsfrist erarbeitet, welche seit dem Jahr 2000 durch das unentgeltliche Bulletin "transition" transportiert werden. Es erscheint mehrmals jährlich in Deutsch und Französisch. Wie in der letzten farbe-Ausgabe angesprochen scheint auch in Österreich der Trend in Richtung Lehrausbildung im Bereich Gesundheit und Pflege zu gehen. Im Zuge der Debatten um die "Pflegekrise" in Zeiten des Wahlkampfes gewinnt das Thema aus politischer Sicht immer mehr an Bedeutung. Im ersten vom österreichischen Bildungsministerium beauftragten Entwurf über eine mögliche Lehre im Betreuungsbereich bezieht sich das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft IBS, welches mit der Erarbeitung betraut wurde, auf die positiven Erfahrungen in Deutschland, aber auch in der Schweiz. Hier stellt sich allerdings die Frage, auf welche positiven Erfahrungen angespielt wird, da die erste Ausbildung nach der neuen Bildungsverordnung auf dem Sektor Kinder-, Betagten- und Behindertenbetreuung erst im Schuljahr 2006/07 und noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

Schweizer Ausbildungskriterien

Nichtsdestotrotz, ein Blick auf die Schweizer Ausbildungskriterien zeigt: Für Jugendliche wird die 3-jährige Lehre als fachrichtungsspezifisches Ausbildungsmodell (d.h. während drei Jahren wird hier in einem einzigen Betrieb nach einer bestimmten Fachrichtung wie entweder Kinderbetreuung, Betagtenbetreuung oder Behindertenbetreuung gelernt) oder als generalistisches Ausbildungsmodell (d.h. es wird in drei Jahren in drei verschiedenen Betrieben mit verschiedenen Fachrichtungen gelernt).
Für Erwachsene nach dem vollendeten 22. Lebensjahr mit mindestens 2-jähriger Erfahrung in der Betreuung von Menschen ist die Ausbildung um ein Drittel kürzer. Beide schließen mit dem Eidgenössischen Befähigungszeugnis EFZ (entsprechend dem Lehrabschlussbrief in Österreich) ab.

Lerninhalte und Lernorte

Ausbildungsvoraussetzung ist die abgeschlossene Volksschule, die mit dem 15. Lebensjahr endet. Die Grundbildung dauert drei Jahre und findet an drei Lernorten statt: in Betrieb, Berufsschule (1,5 Tage/Woche) und überbetrieblichen Kursen (20 Tage zu 8 Stunden). Bei der verkürzten Lehre für Erwachsene muss eine mindestens 60prozentige einschlägige Anstellung während der beiden Jahre gegeben sein. Umfang und fachliche Ausrichtung der Ausbildung: Die schulische Bildung im obligatorischen Unterricht umfasst 1560-1640 Lektionen. Sie ist gekennzeichnet durch den Erwerb von Fähigkeiten in den Bereichen Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozial- und Selbstkompetenz. Für die Einhaltung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit sind alle Lernorte verantwortlich. Es gelten hierbei die allgemeinen Schweizer Vorschriften.

Die Gleichstellung bisheriger anerkannter Ausbildungen wird allen AbgängerInnen zuteil, die ihre Befähigung ab dem 1. Januar 1991 und bis 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Bildungsverordnung erworben haben. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2005, die Bestimmungen über das Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel treten am 1. Januar 2008 in Kraft.



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