Lebenshilfe: Zentrale Forderung nach inklusivem Unterricht im Forderungskatalog enthalten.
„Wesentliche Anliegen der Lebenshilfe Österreich sind im Forderungskatalog des Bildungsvorhabens enthalten“, begrüßt Präsident Germain Weber den endgültigen Forderungstext.
Im Punkt 7 des Textes heißt es: „Wir fordern ein sozial faires, inklusives Bildungssystem, in dem die Trennung der Kinder nach ihren Interessen und Begabungen erstmals am Ende der Schulpflicht erfolgt. Das heißt: Jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf alle gebotenen Chancen, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner sozialen, kulturellen, sprachlichen, religiösen oder regionalen Herkunft sowie seiner Begabung. Diese Vielfalt stellt eine Bereicherung dar und führt bei professioneller Umsetzung zu einer Anhebung des allgemeinen Niveaus, da jedes Kind individuell gefördert und gefordert wird. Daher ist auch die volle Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen auf allen Bildungsstufen zu gewährleisten. Bei der Klassenzusammensetzung muss auf sinnvolle Durchmischung geachtet werden.“
Dies entspricht in allgemeinen Worten der zentralen Forderung der Lebenshilfe nach einer inklusiven Schule für alle, in der behinderte Kinder den vollen Bildungsgang bis zum Ende der Oberstufe wie alle anderen Kinder und gemeinsam mit anderen Kindern nehmen können.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.08.2020
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
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