Mit 1.2.2011 steigen die KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen des Kollektivvertrags für ArbeitnehmerInnen der Diakonie Österreich um 2%. Bestehende Ist-Gehälter, die alten Gehaltstabellen der Johanniter sowie Entgeltschemata von ArbeitnehmerInnen, die nicht in den KV optiert haben, steigen um 1,85%. Für die alten Entgeltschemata der Diakonie Kärtnen BetriebsGmbH wurde eine Erhöhung um 1,5% vereinbart. Die Rundung erfolgt jeweils kaufmännisch auf 10-Cent. Die Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen beträgt 2%.
Rahmenrechtlich treten mit 1. Februar folgende Änderungen in Kraft:
Einarbeitung des EPG
Eintragungen von Partnerschaften werden Eheschließungen gleichgestellt (§ 16 Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen)
Hospizkarenz
Zeiten der Hospizkarenz werden bei der Anrechnung dienstzeitabhängiger Ansprüche berücksichtigt (§ 24 (4) Karenzen)
Neue Verwendungsgruppe 2a
Für neueintretende RettungssanitäterInnen wurde eine neue Verwendungsgruppe 2a, beginnend mit einem Mindest-KV-Gehalt von EUR 1.300.-, geschaffen.
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Quelle: GPA-djp
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 28.05.2015
Artikel-Kategorie(n): Diakonie Kollektivvertrag
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