Diese Broschüre enthält grundlegende Informationen in Zusammenhang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die erste StaatenPrüfung Österreichs durch die UNO mit Endbericht (Handlungsempfehlungen).
In dieser Broschüre finden Sie Informationen
- auf Deutsch,
- den englischen Originaltext des UNO-Endberichts sowie
- eine Übertragung in Leichte Sprache.
Österreich muss die
UN-Konvention umsetzen
Am 26. Oktober 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft (BGBl. III Nr. 155/2008) getreten. Teil derKonvention ist eine eine regelmäßige Überprüfung der Vertragsstaaten, ob sie die garantierten Rechte einhalten.
Bei der Staatenprüfung Österreichs am 2. + 3. September 2013 im Palais Wilson in Genf hat das Prüfungskomitee der UNO die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich kontrolliert.
Im Anschluss wurde Mitte September 2013 eine Liste von Handlungsempfehlungen in englischer Sprache an Österreich übersandt. Diese sind Teil des 8 seitigen und 58. Punkte umfassenden Berichts der UNO über die Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs.
Barrierefreie Information
Möglichst viele Menschen in Österreich sollen verstehen können, was die UNO geschrieben hat. BIZEPS hat daher diesen Bericht mit den Empfehlungen ins Deutsche übersetzen lassen.
Weiters hat BIZEPS von capito die Handlungsempfehlungen der UNO in Leicht Lesen übersetzen lassen. Ergänzt wird die Leicht Lesen Version mit einem Wörterbuch.
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http://www.bizeps.or.at/folder.php
Quelle: BIZEPS
AutorIn: BIZEPS
Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2013
Artikel-Kategorie(n): Lese Tipp
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