Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter steigen um 2 Prozent, die Ist-Löhne und Gehälter um 1,85 Prozent.
„Beide Verhandlungsparteien sind inhaltlich an ihre Grenzen gegangen. Angesichts der anfangs sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist mit einer Erhöhung der Kollektivvertragsbezüge ab 1. Februar 2011 um 2,0 % und der Ist-Löhne und -Gehälter um 1,85 % ein gerade noch tragbarer Abschluss gelungen. Das Instrument des Kollektivvertrages hat sich damit einmal mehr bewährt“, betont Wolfgang Gruber, Verhandlungsführer und Vorsitzender der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS).
Sowohl die Inflationsrate als auch die angespannte finanzielle Situation konnten berücksichtigt werden.
Auch die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 2 Prozent erhöht, die Ist-Zulagen steigen um 1,85 Prozent. Der Kollektivvertragsabschluss tritt mit Anfang Februar 2011 in Kraft und gilt für 12 Monate. „Wir konnten für die Beschäftigten damit die Abgeltung der Teuerung und einen leichten Reallohnzuwachs erzielen“, sagen die Verhandlerinnen der Arbeitnehmerseite Eva Scherz von der GPA-djp und Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida.
Weitere Verbesserungen konnten für Teilzeitbeschäftigte erzielt werden.
„Wir haben erreicht, dass in Hinkunft Vordienstzeiten ohne Rücksicht darauf, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wurde, im Ausmaß von bis zu 10 Jahren voll angerechnet werden. Da es in den sozialen Diensten eine sehr hohe Teilzeitquote gibt, bringt das vielen bei einem Arbeitgeberwechsel einen höheren Einstiegslohn bzw. -gehalt. Vor allem auch Frauen, die oft nach der Elternteilzeit den Betrieb wechseln“, sagt vida-Bundesfachgruppensekretärin Michaela Guglberger.
Hospitzkarenz wird angerechnet. Eingetragene Partnerschaften gleichgestellt.
„Zeiten der Hospizkarenz werden künftig für die Bemessung des Urlaubsanspruches, der Kündigungsfrist und den Anspruch auf Abfertigung alt angerechnet, so wie das bei der Elternkarenz schon jetzt der Fall ist“, sagt Eva Scherz von der GPA-djp. Eingetragene Partnerschaften werden bei der Fortzahlung des Entgeltes wegen Dienstverhinderung im BAGS-Kollektivvertrag nunmehr Eheschließungen gleichgestellt.
Link: Download BAGS-Abschlussinformationen und Gehaltstabellen 2011
Quelle: APA, GPA-djp, vida
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 13.01.2011
Artikel-Kategorie(n): News
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