Die Teuerung trifft Menschen mit Behinderungen aktuell besonders stark. Das im Juni beschlossene Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich bringt nur eine kurzzeitige Erleichterung. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer fordert ein Umdenken hin zu nachhaltigen Entlastungsreformen wie eine 13. Auszahlung der Mindestsicherung.
Menschen mit Behinderung sind statistisch betrachtet stärker armutsgefährdet als die restliche Bevölkerung Österreichs. Die Teuerung stellt viele Betroffene vor große Herausforderungen, was sich auch an einer verstärkten Kontaktaufnahme mit der Behindertenanwaltschaft zeigt. Viele Personen mit Behinderungen und deren Angehörige wissen nicht mehr, wie sie ihre täglichen Ausgaben in den nächsten Monaten bestreiten sollen.
Gerade der Alltag mit Behinderung erfordert einen hohen Bedarf an persönlichen Dienstleistungen und Sanitätsartikeln. Auch die gestiegenen Treibstoffpreise wirken sich stärker aus, da Menschen mit Behinderung oft auf den individuellen Transport mit dem Auto angewiesen sind.
Maßnahmen der Bundesregierung sehen Einmalzahlung vor
Das von der Bundesregierung beschlossene dritte Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich, welches Ende Juni präsentiert wurde, sieht Einmalzahlungen von € 300 für vulnerable Gruppen sowie € 180 für Familienbeihilfebezieher:innen vor, das sind zusammen € 480, die im Jahr 2022 vielen Menschen mit Behinderung einmalig zugutekommen werden.
Hofer will nachhaltige Erhöhung der Sozialhilfe
Behindertenanwalt Hansjörg Hofer kritisiert in einer Pressaussendung die Einmalzahlung, da diese nur punktuell wirke und somit keine wirkliche Entlastung darstelle. Er appelliert daher an politische Entscheidungsträger, verstärkt auf langfristig wirksame Reformen zu setzen: „Ich plädiere für eine 13. Auszahlung der Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung für Menschen mit Behinderungen. Damit erreichen wir einen Teuerungsausgleich, der sozial gerecht ist und anhaltend wirkt.“
Das vorgeschlagene Modell des Behindertenanwalts würde somit anstatt einer einmaligen Zahlung von € 480 eine jährliche Auszahlung einer zusätzlichen Mindestsicherung von € 978 bedeuten.
„Umsetzung möglich“
Die Umsetzung der Forderung ist laut Behindertenanwaltschaft mit einer einfachen Änderung der Sozialgesetzgebung möglich. Betroffen wären nach Schätzungen 70.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe. Derzeit liegt die Sozialhilfe für einen Einpersonenhaushalt bei 978 Euro im Monat. Das Budgetvolumen für diese Maßnahme würde somit rund 60 Millionen Euro jährlich ausmachen.
Behindertenanwalt Hofer: „Menschen mit Behinderungen dürfen beim Teuerungsausgleich nicht vergessen werden. Im Vergleich zu den Hilfen, die insgesamt 2022 beschlossen wurden, sind 60 Millionen Euro ein überschaubarer Betrag, der eine besonders armutsgefährdete Gruppe unterstützen würde, ihre persönlichen Ausgaben leichter zu decken.“
Quellen:
ots.at | 01.08.2022
Behindertenanwaltschaft fordert Teuerungsausgleich für Menschen mit Behinderungen
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220801_OTS0062/behindertenanwaltschaft-fordert-teuerungsausgleich-fuer-menschen-mit-behinderungen
parlament.gv.at | 23.06.2022
Teuerung: Nationalrat beschließt neues Entlastungspaket
https://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/J2022/133Sondersitzung_Entlastungspaket.shtml
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 12.08.2022
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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