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Datum: 19.10.2022

„Der von der Politik versprochene Gehaltsbonus für 2022 ist noch nicht gesichert!“

Gehalt

Symbolbild | Fotoquelle © freepik

31.10.2022

Die Auszahlung des Gehaltsbonus für Fachkräfte im Pflege- und Sozialbereich wurde für Anfang Dezember versprochen. Doch mittlerweile gibt es Zweifel, ob das Versprechen gelingt. Die Umsetzung wirft aktuell einige Fragen auf. Wie hoch der Bonus ausfällt, ist ebenfalls offen. Der IAFW fordert konkrete Handlungen und eine rasche Auszahlung.

Im Zuge der Pflegereform wurde Pflegekräften und Sozialbetreuer:innen ein Gehaltsbonus versprochen. Die Eckpunkte wurden von Bund und Ländern bereits im September fixiert. Demnach soll der Gehaltsbonus noch im Jahr 2022 in gleicher Höhe an betroffene Berufsgruppen ausgezahlt werden. Ob dieses Versprechen rechtzeitig umgesetzt werden kann, ist mittlerweile fraglich.

Der Interessensverband der Arbeitgeberverbände der freien Wohlfahrt (IAFW), bestehend aus dem Verein der karitativen Arbeitgeber*innen (Caritas), der Diakonie, dem Roten Kreuz und der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), fordert daher ein rasches Handeln. „Wir hoffen, dass die Politik Wort hält und dass über hunderttausend Beschäftigte im Pflegebereich noch heuer den Gehaltsbonus erhalten, der ihnen versprochen wurde. Allein: Die Zeit für eine fristgerechte Umsetzung wird langsam knapp“, betont Alexander Bodmann, Caritasdirektor der Erzdiözese Wien und derzeit turnusmäßig Vorsitzender des IAFW.

Unklar wie hoch Bonus ausfallen wird

Die Bundesländer befinden sich derzeit noch mitten in der Erhebung der anspruchsberechtigten Personen. Die Gesamtzahl entscheidet, in welcher Höhe der Bonus ausgezahlt wird. In Summe stellt der Bund für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 285 Mio Euro zur Verfügung.

Peter Kaiser vom Roten Kreuz stellt klar: „Wenn das Gehaltsplus wie ursprünglich angekündigt in etwa einem zusätzlichen Monatsgehalt entsprechen soll, wird es notwendig sein, den Bonus ähnlich der Teuerungsprämie, steuer- und abgabenfrei auszubezahlen und damit auch eine möglichst einfache Abwicklung sicherzustellen.“ Dazu müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen ehebaldigst stehen.

Schwierigkeiten bei Verteilung des Budgets

Die Erhebung anspruchsberechtigter Personen ist nötig, da vom Gehaltsbonus auch Berufsgruppen profitieren, die bisher nicht im Gesundheitsregister erfasst worden sind, wie z.B. Heimhilfen. Laut Wiener Zeitung bringt die Erhebung einige Schwierigkeiten mit sich: So ist die Aufteilung des Budgets grundsätzlich je nach Anzahl der Pflegekräfte pro Bundesland vorgesehen, im Zweckzuschussgesetz, dem der Gehaltsbonus zugrunde liegt, ist jedoch die Wohnbevölkerung maßgeblich. Wie dieser gesetzliche Widerspruch geklärt wird, bleibt abzuwarten. Fraglich ist außerdem, wie zu verfahren ist, wenn Wohnort und Arbeitsplatz in unterschiedlichen Bundesländern liegen, wie dies etwa bei Pendler:innen der Fall ist.

„Erhöhung muss über die nächsten beiden Jahre hinausgehen“

Alexander Bodmann macht abschließend deutlich: „Es ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass die beschlossenen Gehaltserhöhungen mehr Berufsgruppen zugestanden werden als ursprünglich geplant – egal, ob Pflegeassistenz, Sozialbetreuer*in, diplomierte Pflegekraft oder Heimhelfer*in: sehr viele Berufsgruppen werden von der Gehaltserhöhung profitieren. Aus Sicht der Arbeitgebervertreter*innen ist aber klar: Um die Stärkung des Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereichs nachhaltig zu sichern, muss die Erhöhung über die nächsten beiden Jahre hinausgehen.“


Quellen:

Caritas Wien via OTS | 07.10.2022
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221007_OTS0038

Wiener Zeitung | 18.10.2022
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2165288-Verwirrung-um-Gehaltsbonus-fuer-Pflegekraefte.html

Fotoquelle:
Image by pch.vector on Freepik


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 20.10.2022
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
Permalink: [Kurzlink]
Arbeitsbedingungen, News
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