Seit 01.01.2023 präsentiert sich der bisherige Caritas-KV unter dem Namen „Kollektivvertrag des Vereins karitativer Arbeitgeber*innen“ (VkA*) – begleitet von einer neuen Webpräsenz. Behindertenarbeit.at hat nachgefragt und einige Informationen rund um die Neuerung erhalten.
Der Verein ist nicht „neu“. Bereits seit 1997 steht hinter dem Caritas-KV ein Zusammenschluss mit der etwas sperrigen Bezeichnung Verein Interessensvertretung der karitativen Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich. „Der Name war einfach zu lange und zu kompliziert, daher sprach jeder vom ‘Caritas-KV‘. Das führte jedoch immer schon zu einem verfälschten Bild, denn am Verein waren von Anfang an auch andere Organisationen beteiligt“, so die juristische Mitarbeiterin des VkA*, Susanne Lorenz-Kurz. Vor etwa einem Jahr kam es zur Namensänderung in Verein karitativer Arbeitgeber*innen – und damit zu einem neuen Auftreten mit Webpräsenz, Vorstand und Serviceleistungen für Mitglieder.
Neues Auftreten mit mehr Services für Mitglieder
Hinter dem VKA steht eine klare Struktur mit Vorstand, regelmäßigen Versammlungen und Newsletter-Updates für Mitglieder. „Ich werde oft angerufen zu Fragen rund um den Kollektivvertrag oder zur Personalverrechnung. Dieses Service ist neu. Es gibt eine Ansprechperson und Beratung für die Mitglieder, so Susanne Lorenz-Kurz.
Seit Herbst 2021 präsentiert sich der Verein mit einer neu gestalteten Website. Alle Mitglieder des VkA* sind nun aufgelistet und verlinkt. Für die bestehenden Mitglieder ein willkommenes Service, das laut Lorenz-Kurz sehr positiv aufgefasst wurde.
Offen für neue Vereinsmitglieder
„Natürlich sind wir auch offen für neue Mitglieder, wenn sich jemand von unserem Kollektivvertrag angesprochen fühlt. Unser gemeinsames Anliegen ist, einen attraktiven Kollektivvertrag für unsere Beschäftigten zu haben. “, so die Lorenz-Kurz.
„KV-Landschaft in Österreich historisch gewachsen“
Dass der KV des Vereins karitativer Arbeitgeber*innen gleichwertig neben anderen Kollektivverträgen des Sozialbereichs existiert, beruht auf einer Besonderheit des österreichischen Sozialsystems. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft gibt es im Sozialbereich arbeitsrechtlich keine KV-Zwangsmitgliedschaft. „Kollektivverträge im Sozialbereich sind verhältnismäßig jung. Die aktuelle KV-Landschaft in Österreich beruht auf einer historischen Entwicklung. Eine Veränderung wäre kompliziert und kostenaufwändig, weshalb die unterschiedlichen Kollektivverträge wohl weiterhin bestehen bleiben“, so eine Auskunft der SWÖ. Beispielsweise haben auch die Diakonie oder das Rote Kreuz eigene Kollektivverträge.
Seit 2021 gibt es eine verstärkte Kooperation der Arbeitgeberverbände des VkA*, des Roten Kreuzes, der SWÖ und der Diakonie hinsichtlich Branchenattraktivität, Arbeits- und Sozialrecht, Förderungen und Steuerrecht. Die Kooperation lautet: „Interessensverband der Arbeitgeberverbände der freien Wohlfahrt“ und hat sich der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Branche verpflichtet.
Quellen:
Verein karitativer Arbeitgeber*innen (VkA)
www.vka.or.at
Sozialwirtschaft Österreich
www.sozialwirtschaft-oesterreich.at
Kollektivverträge auf Behindertenarbeit.at
www.behindertenarbeit.at/kollektivvertrage-und-gehaltsberechnung/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 12.02.2023
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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