Was Persönliche Assistenz in der Schule angeht, so wird diese derzeit nur Kindern mit körperlichen Behinderungen und hoher Pflegestufe gewährt – dadurch werden Kinder mit geringerem Unterstützungsbedarf alleingelassen. Ein Gerichtsurteil zeigt nun diese Diskriminierung seitens der Republik Österreich auf.
Klage gegen die Republik
Am 31. März 2023 entschied das Handelsgericht Wien zugunsten einer Klage des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Die Unterscheidung bei der Vergabe von Persönlicher Assistenz in Schulen wurde vom Gericht als Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz eingestuft.
Die Höhe der Pflegestufe wird als Grund gesehen, Assistenzleistungen zu untersagen. Dadurch haben etwa Kinder aus dem Autismus-Spektrum oder mit Sinnesbehinderungen oftmals keinen Anspruch auf Assistenz in der Schule, ein:e Rollstuhlfahrer:in aber schon.
Bildung öffnet Türen
Jasna Puskaric, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft, betont, dass es keinen Grund gibt, warum Kinder und Jugendliche mit einer geringen Pflegestufe nicht ebenso ein Recht auf Assistenz haben sollen:
„Für Schüler:innen mit Behinderungen ist ein Zugang zum Bildungssystem der Grundstein für die Möglichkeiten im weiteren Leben. Eltern und Kinder werden mit vielen Hürden und Vorbehalten konfrontiert. Die Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz für Schulkinder öffnet Türen für die berufliche und persönliche Zukunft.“
Eben aus diesem Grund ist es wichtig, bei Förderungen und Assistenz nicht den Geldhahn abzudrehen – Bildung steigert Zukunftschancen und dadurch die Lebensqualität immens!
Rasche Umsetzung seitens des Ministeriums
Behindertenanwältin Christine Steger zeigt sich erfreut über das Urteil – es sei trotzdem traurig, „dass es in dieser Angelegenheit überhaupt zu einer Klage kommen musste“. Sie begrüßt jedoch die Zusage aus dem Bildungsministerium, das Urteil „rasch umsetzen und die gerichtlich festgestellten Mängel beheben“ zu wollen.
Auch unabhängige Einrichtungen wie das Behindertenberatungszentrum BIZEPS und der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) zeigen sich erfreut – eine Reform dieser Gesetze sei schon längst überfällig.
„Das Vorenthalten von ausreichend Persönlicher Assistenz für Schüler:innen mit Behinderungen ist eine Diskriminierung. Nach diesem Gerichtsurteil muss das Bildungsministerium endlich handeln und das Urteil vollumfänglich umsetzen.“, so BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter.
Der Präsident des BSVÖ Dr. Wolf spricht bezüglich Persönlicher Assistenz für Kinder in Schulen vom Gegenteil von Luxus – es handle sich um eine Notwendigkeit: „Chancengleichheit kann manchmal nur mit Persönlicher Assistenz ermöglicht werden.“
Quellen:
WAG Assistenzgenossenschaft via OTS.at | 27.04.2023
Gerichtsurteil: Schüler:innen mit Behinderungen werden in Österreich diskriminiert
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230427_OTS0048/
news.orf.at | 26.04.2023
Persönliche Assistenz verweigert: Schüler diskriminiert
https://orf.at/stories/3314068/
BIZEPS | 27.04.2023
BIZEPS fordert umgehende Beendigung der Diskriminierung behinderter Schüler:innen durch das Bildungsministerium
https://www.bizeps.or.at/bizeps-fordert-umgehende-beendigung-der-diskriminierung-behinderter-schuelerinnen-durch-das-bildungsministerium/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 01.05.2023
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration
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