NGOs sind sich einig, dass die geplante Novelle des Freiwilligengesetzes in die richtige Richtung geht. Bemängelt werden jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen, die viele Unsicherheiten mit sich bringen.
Junge Menschen, die sich nach der Schule für einen freiwilligen Dienst an der Gesellschaft entscheiden, können dies seit 2012 im Rahmen des gesetzlich geregelten Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) tun.
Die Einsatzbereiche sind vielfältig. Diese reichen von der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen über den Bereich Kinder und Jugendliche bis hin zum Gesundheitsbereich. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr ähnlich wie beim Zivildienst.
Gesetzesnovelle bringt Verbesserungen
Der Weiterentwicklung des Gesetzes ist eine Evaluation vorausgegangenen, die Grundlage für die geplanten Verbesserungen ist. Die Novelle verspricht die Unterstützung sowie nachhaltige Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres im Inland sowie des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland. Das beinhaltet u.a. verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen und die Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für alle Teilnehmer:innen.
Als finanzielle Entschädigung erhalten Teilnehmer:innen am FSJ derzeit ein Taschengeld, das weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Die Evaluierung hat ergeben, dass viele FSJ-Teilnehmer:innen die finanzielle Unterstützung ihrer Familie benötigen, um sich ein FSJ leisten zu können.
Taschengeld soll auf bis zu 500 Euro monatlich steigen
Die Gesetzesnovelle soll nun in puncto Finanzielles Abhilfe schaffen. Im Gesetzesentwurf wird eine staatliche Förderung der Taschengelder in Aussicht gestellt, sodass künftig ein höheres Taschengeld – bis zu € 500 monatlich – an die Freiwilligen ausbezahlt werden soll. Genau hier verortet Elisabeth Marcuș, Geschäftsführerin des Vereins zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste, das Problem am neuen Gesetz: Die Finanzierung sei zu ungenau geregelt. Es ist z.B. noch nicht klar, wie der Ablauf bei der Auszahlung der Fördergelder gestaltet ist. Zuschüsse über langwierige Förderanträge zu organisieren, lehnt der Verein entschieden ab, da es unmöglich wäre, das erhöhte Taschengeld über Monate hinweg vorzustrecken.
Ein weiteres Problem sei die Deckelung der Fördergelder, so Veronika Prüller-Jagenteufel, ehrenamtliche Vorsitzende des Vereins. „Im Gesetzesentwurf gibt es keine verlässliche Planungssicherheit für uns Träger-Organisationen. Diese ist nur durch eine fixe Förder-Zusage pro FSJ-Teilnehmer:in gegeben. Wir fordern daher: Das Taschengeld sollte für jede:n FSJ-Teilnehmer:in zu mindestens 50% der Geringfügigkeitsgrenze vom Bund gefördert werden.“, so Prüller-Jagenteufel.
Weiters fordern die Organisationen, dass schon jetzt eine jährliche Valorisierung der Förderung gesetzlich festgeschrieben wird, um eine finanzielle Verschlechterung durch die Inflation zu vermeiden.
Integration von Menschen aus Nicht-EU-Ländern fehlt
Ein weiteres Anliegen der NGOs wird von der vorliegenden Novelle gar nicht behandelt, nämlich die Möglichkeit für Menschen aus Drittstaaten, in Österreich ein Freiwilliges Sozialjahr zu absolvieren. „Wir bedauern, dass das derzeit hierzulande – anders als in Deutschland – nicht möglich ist und die Gesetzesnovelle dazu schweigt. Bislang müssen wir interessierte Menschen aus Drittstaaten immer an Deutschland weiterleiten, obwohl wir helfende Hände im Sozialbereich genauso dringend brauchen“, so Prüller-Jagenteufel abschließend.
Die Novelle des Freiwilligengesetzes soll im September 2023 beschlossen werden.
Quellen:
Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste via OTS.at | 26.05.2023
FSJ-Trägerorganisationen und alle Freiwilligen brauchen Planungssicherheit!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230526_OTS0162/
Parlament Österreich | 09.05.2023
Freiwilligengesetz, Änderung (274/ME)
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/274
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 29.05.2023
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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