Mehr Jugendliche für den Sozialbereich gewinnen
Die Freiwilligenarbeit von Jugendlichen hat nun endlich einen gesetzlichen Rahmen erhalten. Vielen Jugendlichen, die nach der Schule orientierungslos sind, bietet u.a. das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eine Form, ehrenamtlich tätig zu sein und den Sozialbereich näher kennen zu lernen. „Ehrenamtlichkeit ist in vielerlei Hinsicht wichtig und wertvoll. Viele Projekte, Vereine und Organisationen würde es ohne den Einsatz von Freiwilligen nicht geben. Gerade in unserer materialistischen Zeit macht es Sinn, den Blick wieder etwas mehr auf immaterielle Werte zu lenken“, unterstreicht Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit freiwilligen Engagements.
Viele der Jugendlichen, die einige Monate Freiwilligendienst leisten, bleiben erfreulicherweise im sozialen Bereich und können in noch sehr jungen Jahren schon auf einen wichtigen beruflichen und persönlichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. „Was den Sektor der Arbeit mit behinderten Menschen betrifft, weiß ich aus Gesprächen mit Jugendlichen nach dem FSJ, dass sie gelernt haben, nicht nur die Behinderung, sondern den Menschen als Ganzes wahrzunehmen. Schon alleine deshalb sind derartige Programme unheimlich wertvoll“, ergänzt Huainigg.
Das im heutigen Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete und per 1. Juni 2012 in Kraft tretende Freiwilligengesetz legt nun die Rahmenbedingungen für die Absolvierung eines „Freiwilligen Sozialjahres“ (FSJ), eines „Freiwilligen Umweltschutzjahres“, eines Gedenkdienstes in Österreich sowie eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland fest.
2010/11 haben 375 Personen Freiwilligendienst geleistet. Diese und andere Freiwilligendienste stehen ab sofort allen ab einem Alter von 17 Jahren (in Ausnahmefällen 16 Jahren) für eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten offen. Neben der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sieht das Programm verpflichtende Taschengeldzahlungen vor. Zudem besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe bei unter 24-Jährigen. Nach den Erfahrungen aus Deutschland, wo es bereits seit etwa zehn Jahren ähnliche Gesetzesgrundlagen gibt, ist mit einer Verzehnfachung der teilnehmenden Jugendlichen zu rechnen.
Quelle: APA
AutorIn: ÖVP-Parlamentsklub
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Soziale Arbeit und Begleitung
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