Eine bemerkenswerte Rede des Abgeordneten zum Deutschen Bundestag Markus Kurth (B90/GRÜNE) mit vielen interessanten Gedanken zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 18. März 2011.
Kurth erklärt anfangs den Zweck der Konvention, nämlich dass diese im Prinzip behinderte Menschen dazu befähigen soll, die Menschenrechte überhaupt wahrzunehmen. Ausserdem stellt er sich gegen das oftmals vorgebrachte Kostenargument: „Menschenrechte dorfen nicht zum Gegenstand von Kostenvorbehalten werden! […] Bei anderen Grundrechten würde ja ein Haushaltsvorbehalt als geradezu absurd angesehen.“
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Quelle: Deutscher Bundestag
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 21.03.2012
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