Die Regierung einigt sich noch vor dem Ende der Legislaturperiode auf ein 50 Millionen Euro Maßnahmenpaket, das die Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen stärken soll. Somit steigt das Budget für inklusive Projekte um ganze 14 Millionen Euro. Gleichzeitig sind noch zusätzliche Maßnahmen geplant.
Bereits am 13. Juni 2024 wurde das Paket von den Abgeordneten der Koalitionsparteien als Initiativantrag ins Parlament gebracht. „Wir stärken die Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung und erhöhen das Budget deutlich. Damit setzen wir viele Anliegen von Menschen mit Behinderung um.”, so Sozialminister Johannes Rauch.
Ganze 50 Millionen Euro sind für das Budget des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung geplant. Davon werden 36 Millionen für den Bereich Recht auf Arbeit reserviert. Diese dienen der Umsetzung der Initiative „Lohn statt Taschengeld“, um so Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. So soll der Weg aus Einrichtungen in ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Auch die Ausbildung von mehr Gebärden-Dolmetscher:innen soll damit ermöglicht werden.
Die Erhöhung des Budgets zielt darauf ab, noch weitere Projekte zur gesellschaftlichen Teilhabe zu finanzieren.
Errichtung von Regionalbüros durch die Behindertenanwaltschaft
Neben der Umsetzung zum Einstieg in die Arbeitswelt wolle die Regierung auch die Befugnisse der Behindertenanwaltschaft erweitern – diese solle nun Regionalstellen errichten können. Die Behindertenanwältin Christine Steger ist überzeugt:
„Mit diesem Schritt wird nicht nur die bundesweite Zuständigkeit gestärkt, sondern auch die regionale Unterstützung, Beratung und Begleitung – insbesondere bei Schlichtungsverfahren – erheblich verbessert“.
Sie betont, dass es wichtig sei, dass Menschen mit Behinderungen dort wo sie leben Unterstützung finden können. Durch die Erweiterung mittels Regionalstellen sei dies flächendeckend und effizient möglich.
„Die Schaffung von Regionalstellen ermöglicht es uns, näher bei den Menschen zu sein und ihre Anliegen direkt vor Ort zu bearbeiten.“, betont die Behindertenanwältin
Gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrats
Der Bundes-Behindertenrat soll weiters gesetzliche verankert werden, und als Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung wirken. Innerhalb dieses Beirats wird eine ständige Kommission eingerichtet, in der die Behindertenorganisationen vertreten sind. Die Beschlüsse dieser Kommission müssen im Bundes-Behindertenbeirat verpflichtend behandelt werden.
Außerdem wird der Behindertenrat als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Somit erhält er ein fixes Jahresbudget von 870.000 Euro pro Jahr – 25 Prozent mehr, im Vergleich zu den bisherigen Förderungen.
Gleichzeitig wird auch das Budget des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um mehr als 30 Prozent gehoben. So soll dieser nun 520.000 Euro jährlich zur Verfügung haben.
Sozialminister Rauch betont: „Zurecht fordern die Menschen mit Behinderungen seit langem: ‘Nichts über uns ohne uns’. Das ist auch das Motto dieser Neuordnung der Gremien.“ Er führt weiter aus:
„Wir stärken die Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen deutlich, so wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert und wie wir es uns selbst im Nationalen Aktionsplan vorgenommen haben.“
Barrierefreiheitsbeauftragte in allen öffentlichen Institutionen
In allen Ministerien sowie weiteren öffentlichen Institutionen werden Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen. Diese haben die Aufgabe, für die Umsetzung aller Maßnahmen zur Barrierefreiheit in ihren Organisationen zu sorgen. In diesem Sinn wird außerdem eine Verwaltungsvereinfachung umgesetzt: Für den Behindertenpass werden Passfotos aus bestehenden Datenbanken verwendet. Das beschleunigt die Bearbeitung der Anträge und erleichtert das Verfahren für die Antragsteller:innen.
Trotzdem noch einiges zu tun…
Die Lebenshilfe Österreich zeigt sich erfreut über die Entscheidung zum Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, betont jedoch trotzdem, dass es noch einiges zu tun gibt.
„Die Erhöhung des Budgets für inklusive Projekte auf 50 Millionen Euro ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Dadurch können wichtige Pilotprojekte im inklusiven Arbeitsmarkt realisiert werden, die Menschen mit Behinderungen den Wechsel in ein selbstbestimmtes Arbeitsleben bei fairer Entlohnung ermöglichen“, so Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich, Philippe Narval.
Die Lebenshilfe weist jedoch darauf hin, dass hinsichtlich der letzten UN-Staatenprüfung 2023 immer noch einiges zu tun ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird immer noch nicht vollständig umgesetzt – es gibt erheblichen Nachholbedarf. Es fehlt weiterhin an Maßnahmen im Bildungsbereich, um ein inklusives Bildungssystem flächendeckend zu gewährleisten. Gleichzeitig seien Menschen mit Behinderungen zudem immer noch überproportional von Armut betroffen.
Narval führt weiter aus: „Wir begrüßen die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung, trotzdem gibt es noch viel zu tun. Die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss für alle politischen Entscheidungsträger endlich höchste Priorität bekommen.“
Quellen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240613_OTS0212/mehr-mitbestimmung-und-mehr-budget-fuer-menschen-mit-behinderungen [19.06.2024 | 11:04]
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240614_OTS0082/massnahmenpaket-fuer-menschen-mit-behinderungen-geschnuert [19.06.2024 | 11:00]
https://www.lebenshilfe.at/lhoe-massnahmen-regierung-inklusion/ [19.06.2024 | 11:12]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 21.06.2024
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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