Der erste Bericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechtes liegt vor und macht mit seinen abschließenden Vorschlägen und Handlungsempfehlungen eine Fülle nachfolgender Arbeitsschritte notwendig.
Angesprochen werden dabei – unter anderem – Themen wie: Verbindliche Beseitigung diskriminierender Tatbestände und Einführung von Unterlassungsansprüchen, Erhöhung von Schadenersatzzahlungen, Verbesserungen im Zusammenhang mit Schlichtungsverfahren und der Verbandsklage, Verbesserung des Diskriminierungsschutzes auf Länderebene und mehr.
Das Behindertengleichstellungsrecht wurde in zwei umfassenden Studien untersucht. Die Ergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen sollen für eine künftige Novelle die Basis bilden.
Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV: „Die aufgelisteten Empfehlungen und Handlungsschritte werden von der ÖAR ausdrücklich begrüßt und müssen raschest in die Praxis übernommen werden. Eine entsprechende Novelle ist hoch an der Zeit!“
Voget erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass zudem nicht vergessen werden dürfe, dass für die Arbeit der Verbände, die ja einen wichtigen Teil für die funktionierende Praxis des Gesetzes leisten, genügend Geld zur Verfügung gestellt werden muss, damit die notwendige – fachliche – Arbeit in entsprechendem Ausmaß geleistet werden kann.
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Evaluierung Behindertengleichstellungsrecht 2012 (PDF)
(Quelle: Sozialministerium www.bmask.gv.at)
Quelle: ÖAR, BMASK
AutorIn: ÖAR
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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