Gestern, Dienstag 1. Oktober 2024, tauschten die Vertreter:innen der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und der Gewerkschaften GPA und vida die Forderungspapiere für die Verhandlungen zum SWÖ-KV 2025 aus. Damit sind die Verhandlungen eingeläutet.
Angestrebt wird von beiden Seiten ein Abschluss vor Jahresende damit der neue Kollektivvertrag per 01.01.2025 in Kraft treten kann.
Es wurden drei Verhandlungsrunden vereinbart:
- Di, 22. Oktober 2024
- Mo, 11. November 2024
- Mo, 25. November 2024
Bei entsprechend positivem Verhandlungsverlauf könnte es bereits Ende November den neuen SWÖ-Kollektivvertrag geben.
Forderungen der Gewerkschaften:
- Lohn- und Gehaltserhöhung von 6,1 %
- Erhöhung aller Zulagen und Zuschläge um 25%
- Arbeitszeitverkürzung der Normalarbeitszeit auf 35 Std/Woche bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich und Personalausgleich
- eine zusätzliche Urlaubswoche für alle Beschäftigten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Pflegezuschuss unbefristet
- Pflegezuschuss zusätzlich für alle Beschäftigten, die das UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung) gemacht haben und zusätzlich für alle Beschäftigten, die in anderen Einrichtungen und Bereichen arbeiten
- Mehr- und Überstundenzuschlag von 50% muss ab der 1. Stunde am Ende des Durchrechnungszeitraumes bezahlt werden
- Einführung eines Fixgehalts für Tageseltern
- eine deutliche Verbesserung (Flexibilisierungszuschlag) bei kurzfristigem Einspringen und Dienstplanänderungen innerhalb der letzten 14 Tage
- einen leichteren Zugang zur SEG-Zulage für alle Beschäftigten mit Kund:innen- und Klient:innenkontakt. Die monatliche Pauschale soll statt bei 80% bereits bei
50% zur Anwendung kommen. - Regelungen für den geteilten Dienst dürfen nicht nur für den mobilen Bereich gelten. Falls geteilte Dienste auch in anderen Bereichen stattfinden sollen, bedarf es einer Betriebsvereinbarung, in der die Regeln dazu definiert werden.
- volle Anrechnung aller geleisteten Vordienstzeiten
- bessere Bedingungen für Arbeiten und Bereitschaft in der Nacht:
Volle Bezahlung der NAB-Stunden (ohne weitere Belastung der Kolleg:innen). Volle Anrechnung der NAB-Stunden als Arbeitszeit. Zuschlag pro Nachtarbeitsstunde und Pauschale müssen erhöht werden.
Angebot der Arbeitgeber:
- Die Inflationsrate beträgt voraussichtlich ca. 3,6%. Dieser Wert wird als Verhandlungsbasis für eine Gehaltserhöhung gesehen.
- Die Arbeitgeberseite stellt den Abschluss eines befristeten Zusatz-KV zum Pflegezuschuss in Aussicht. Voraussetzung ist eine Zusage der Finanzierung durch die Länder.
Forderungen der Arbeitgeber:
- Jahresdurchrechnung auch für Teilzeitbeschäftigte (§ 7 SWÖ-KV):
Mittels Betriebsvereinbarung soll eine Jahresdurchrechnung auch für Teilzeitbeschäftigte zulässig sein. - Offene Jugendarbeit: Änderung Ausnahmeregelung über Wochenruhe (§
14):
Mittels Betriebsvereinbarung kann eine Ausnahmeregelung von der Wochenendruhe vereinbart werden. Gleichzeitig ist eine Zulage festzulegen.
Ohne Betriebsrat kann dies nicht genutzt werden, daher soll in Betrieben ohne BR eine Einzelvereinbarung möglich sein. - Persönliche Assistenz: Dienstreiseregelung für Persönliche Assistenz (§ 22c):
Auch für Dienstreisen oder Urlaubsfahrten im Bereich der Persönlichen Assistenz soll die Ferienregelung des § 22c anwendbar sein (aktuell nur „Mitarbeiter*innen in Teams“).
Für den Bereich der Persönlichen Assistenz soll die Regelung des § 22c um folgende Bestimmung erweitert werden: Wenn Assistenzleistungen nicht durchgehend erforderlich sind oder mehr als eine Assistenzperson die Reise begleitet und so nicht immer alle Assistenzpersonen im Dienst sind, ist ein Dienstplan zu erstellen und es gebührt die Tagespauschale nicht (es muss aber sichergestellt sein, dass die Assistenzperson tatsächlich dienstfrei hat). - Einstufung Flüchtlingsfachkräfte (§ 28):
Aktuell findet sich die Flüchtlingsfachkraft in einer einzigen Verwendungsgruppe.
Nunmehr soll die Einstufung in VWG 5, 6 und 7 erfolgen:
– VWG 5: Hilfskräfte
– VWG 6: In Ausbildung
– VWG 7: Flüchtlingsfachkraft
Eine Fußnote soll die Unterscheidung regeln. - Einstufung von Ferialarbeitnehmer*innen (§ 33a neu):
Eingeführt werden soll eine eigene Einstufungsmöglichkeit für Ferialarbeitnehmer*innen, die sich noch in Ausbildung befinden.
Es handelt sich dabei nicht um Pflichtpraktikant*innen (Keine Einstufung in KV) und nicht um Urlaubsaushilfen (Einstufung nach Tätigkeit).
Vorgeschlagen wird die Umsetzung des Formulierungsvorschlages der Diskussionen im Jahr 2019.
Downloads
SWÖ-KV-Verhandlungen_Gewerkschaften_Forderungen_2025 (PDF)
SWÖ-KV-Verhandlungen_Arbeitgeber-Forderungen_2025 (PDF)
Quelle
01.10.2024 | KV Sozialwirtschaft – Wir fordern 6,1 Prozent mehr Gehalt!
https://www.gpa.at/kollektivvertrag/gesundheit-und-soziales/sozialwirtschaft-oesterreich/2025/kv-sozialwirtschaft–gewerkschaften-fordern-plus-6-1-prozent-meh
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.10.2024
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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