Am 26. Oktober 2008 unterzeichnete Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – diese verpflichtet zu einer Umsetzung der darin spezifizierten Rechte für Menschen mit Behinderungen. Nach nun 16 Jahren ist zwar manches geschehen, wesentliche Schritte blieben und bleiben dennoch aus. Die Caritas fordert in einer Presseaussendung zu Taten statt Worten und einer Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen.
„Man sollte meinen, 16 Jahre seien genug Zeit zur Verbesserung der Situation der Betroffenen. Aber Fakt ist – und dies hat auch eine Überprüfung des verantwortlichen UN-Fachausschusses 2023 ergeben -, es gibt in Österreich nach wie vor grobe Mängel in der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, was besonders in mangelnder inklusiver Bildung und Arbeitsmarktinklusion sowie der Verfügbarkeit Persönlicher Assistenz sichtbar wird. Das ist nicht länger hinnehmbar!“, fordert die Präsidentin der Caritas Österreich, Nora Tödtling-Musenbichler. Die Rechte der ca. 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen im Land müssen beachtet, und demnach rechtlich umgesetzt werden.
Baustelle Persönliche Assistenz
Vor allem im Bereich der Persönliche Assistenz (PA) ortet die Präsidentin große Mängel. Dabei ist ein guter Zugang zu PA für die Nutzer:innen unglaublich wichtig: „… die für individuelle Bedarfe geschulten Assistent*innen sind als enorme Unterstützung im Alltag oftmals der Schlüssel zu selbstbestimmtem Leben in der Gemeinschaft.“, so Tödtling-Musenbichler. Die dabei größten Schwierigkeiten ortet sie (1) dabei, dass der Zugang zu Assistenz abhängig vom Wohnort ist, unter anderem weil die Zuständigkeiten zwischen Bund und Land aufgeteilt sind. Der Bund kümmert sich dabei um die Assistenz am Arbeitsplatz, während der Privatbereich von den Ländern geregelt wird. Dadurch entsteht für die Nutzer:innen ein enormer bürokratischer Aufwand, wodurch der Zugang zu kontinuierlicher Unterstützung im Alltag erschwert wird. Dies ist ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte, und muss daher umgehend gelöst werden. Weiters bleiben (2) viel zu viele Menschen – besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. psychischen Erkrankungen – im derzeitigen System unberücksichtigt.
Zuletzt führt die Caritas aus, dass der Beruf der Persönlichen Assistent:innen obgleich seiner Wichtigkeit in Österreich nicht gerade attraktiv gemacht wird. Dies wirkt sich in erster Linie auf die Qualität der Dienstleistung aus, sowie gleichzeitig auf die Bereitschaft der Menschen, den Beruf auszuüben.
Bundesweite Reform muss her
Aus diesem Grund fordert die Caritas eine grundlegende Reform der Persönlichen Assistenz. „Es besteht dringlicher Handlungsbedarf, die derzeitigen Pilotprojekte in eine bundesweit einheitliche Regelung zu überführen und deren Regelfinanzierung sicherzustellen“, so Tödtling-Musenbichler. Die bisherigen Projekte, beispielsweise das Pilotprojekt zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Vorarlberg, Tirol und Salzburg, sind zwar grundsätzlich gut, das Problem besteht jedoch darin, „dass sich nicht alle Bundesländer an der Umsetzung beteiligen wollen oder können, weil die mittel- bis langfristige Perspektive fehlt“.
Die Präsidentin erläutert weiter, was die bundesweite Reform unbedingt beinhalten muss: „Eine bundeseinheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz muss zuallererst einen Rechtsanspruch für alle Betroffenen gewährleisten. Zweitens muss sie die Trennung zwischen Persönlicher Assistenz im Arbeits- und Privatleben aufheben, um einen nahtlosen Zugang zur Unterstützung zu ermöglichen. Und drittens braucht es Investitionen in die Qualifizierung und Vertragslage der Assistenzleistenden, begleitet von der Bereitstellung besserer technischer Ressourcen für die Verwaltung.“
Worten müssen Taten folgen
„Die Erfüllung von grundlegenden Menschenrechten darf nicht länger aufgeschoben werden“, so Tödtling-Musenbichler abschließend: „Der Wille wurde bereits von zahlreichen Bundesregierungen bekundet, zuletzt ein guter Weg eingeschlagen und viel Vorarbeit geleistet. Auch unter einer neuen Bundesregierung gilt es, den Weg konsequent weiterzugehen und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Damit die Persönliche Assistenz zu jenem zentralen Instrument der Inklusion und Selbstbestimmung werden kann, für das sie vorgesehen ist.“
Quelle:
Caritas Österreich via OTS | 29.10.2024
Caritas zum 16. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention: Betroffene brauchen endlich Taten statt Worte
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241025_OTS0016/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 30.10.2024
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
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