Trotz schwieriger Voraussetzungen schafften es Arbeitgeber und Gewerkschaften, am 26.11.2024 frühmorgens einen Abschluss beim Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich zu erzielen.
Das Verhandlungsergebnis im Überblick:
Entgelt +4 %
- Erhöhung im Ausmaß von 4 Prozent der KV-Tabelle, IST-Gehälter, alten Gehaltstabellen und aller anderen Entgeltbestandteile
Zusätzliche Abgeltung spezifischer Belastungen
- Außerordentliche Erhöhung des Flexibilisierungszuschlages auf 50 bzw. 25 Euro (+68 Prozent)
Pflegezuschuss/EEZG
- Verlängerung des Zusatz-KV bis 31. Dezember 2025
Materiellrechtliche Änderungen
- Konkretisierung der Einstufungssystematik der Verwendungsgruppen Verwaltung
- Aufwertung der Behindertenhelfer*innen in VWG 3 und Vereinbarung über Weiterarbeit an Einstufungsfragen zur Behindertenarbeit im nächsten Jahr
- Einstufungsmöglichkeit für Ferialarbeitnehmer*innen
- Ausnahmeregelung zur Wochenruhe in der Offenen Jugendarbeit
- Verlängerung der freiwilligen Optierungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit
- Regelung für die Umreihung nach Inanspruchnahme eines Pflegestipendiums des AMS
- Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung für Tageseltern
- Weitere Klarstellungen und materiellrechtliche Berichtigungen
Der SWÖ-Kollektivvertragsabschluss tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.11.2024
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