Die KV-Verhandlungen des Vereins karitativer Arbeitgeber*innen, in welchem auch die Caritas beteiligt ist, wurden am 27.11.2024 nach nur zwei Verhandlungsrunden abgeschlossen.
Damit gibt es noch vor Jahresende einen neuen Kollektivvertrag für 2025. Die Gehälter steigen – analog zum SWÖ-KV – um + 4 Prozent.
Die wichtigsten Neuerungen ab 2025 im Überblick:
Gehälter, Zulagen und Zuschläge
Alle Gehälter, Zulagen und Zuschläge aus dem KV werden mit 01.01.2025 um 4 % erhöht.
Mehr Geld für kurzfristiges Einspringen
Bei der einvernehmlichen Übernahme eines Dienstes innerhalb von 48 Stunden, wird für das kurzfristige Einspringen der „Flexibilitätszuschlag“ bezahlt.
Dieser steht auch dann zu, wenn unmittelbar nach einem geplanten Dienst ein ungeplanter Dienst mit einer Dauer von mind. 60 Minuten übernommen wird (4,08 Euro zusätzlich pro Stunde des übernommenen Dienstes).
Freiwilliger bezahlter „Reservedienst“
Neben der bestehenden Rufbereitschaft wird ab nächstem Jahr ein bezahlter freiwilliger Bereitschaftsdienst („Reservedienst“) eingeführt. Für einen Reservedienst können sich Beschäftigt freiwillig melden und erhalten dafür pro Stunde Bereitschaft 3,92 Euro.
Recht auf Erhöhung der Teilzeitanstellung
Teilzeitbeschäftige, die im Zeitraum der letzten 6 Monaten im Durchschnitt mindestens 1 Stunde über dem vereinbarten Wochenstundenausmaß gearbeitet haben, haben das Recht, ab kommendem Jahr das Anstellungsausmaß zu erhöhen. Damit wird die bisherige Regelung der Stundenaufstockung flexibler.
Persönliches Recht auf Mehrarbeit (PRAM) wird flexibler
Vollzeit-Mitarbeiter:innen können sich für die freiwillige Erhöhung der Normalarbeitszeit von 37 auf 38 Stunden entscheiden. Dafür gibt es monatlich +2,7 % mehr Gehalt. Ab kommendem Jahr kann PRAM jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ersten eines jeden Monats beantragt werden.
Neue Gehaltsstufe 17
Bisher gibt es im Kollektivvertrag 16 Gehaltsstufen, ab nächstem Jahr kommt eine neue Gehaltsstufe 17 dazu. Der Betrag der Erhöhung entspricht ungefähr der Differenz zwischen Gehaltsstufe 15 und 16.
Pflegezuschuss
Der Zusatz-KV für Pflegezuschuss wird für 2025 verlängert.
Lehrlingsgehälter werden auf die Höhe der SWÖ angehoben:
1. Lehrjahr Euro 941,80 (+5,2%)
2. Lehrjahr Euro 1.197,10 (+9,6%)
3. Lehrjahr Euro 1.423,50 (+0,3%)
4. Lehrjahr Euro 1.860,80 (+6,5%)
Die Änderungen im Kollektivvertrag treten mit 01.01.2025 in Kraft treten.
Quelle
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund via OTS | 29.11.2024
Caritas-Beschäftigte erhalten 4 Prozent mehr Gehalt
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241129_OTS0111/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.12.2024
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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