Am Sonntag, 27. April 2025 finden in Wien Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Wir haben einige nützliche Infos dazu zusammengestellt.
Allgemeine Wahlinfos
Bei der Wiener Gemeinderatswahl werden die 100 Abgeordneten zum Wiener Gemeinderat von den Wiener:innen gewählt. Bei den gleichzeitig stattfindenden Bezirksvertretungswahlen werden die Bezirksvertretungen der 23 Wiener Gemeindebezirke gewählt. Die Funktionsperiode dauert 5 Jahre.
Wie kann gewählt werden?
1) Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal
Am einfachsten ist es, am Wahltag die Stimme im dem Wahllokal abzugeben, das Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist. Dazu brauchen Sie nichts vorbereiten. Sie müssen einen Personalausweis (z.B. Reisepass) mitnehmen. Sie dürfen eine Begleitperson, Persönliche Assistenz, Blindenführhund zur Wahl mitnehmen.
Bis auf wenige Ausnahmen sind die Wiener Wahllokale barrierefrei erreichbar. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wohnsitz-Wahllokal entsprechend barrierefrei ist.
Hier können Sie Ihr Wohnsitz-Wahllokal finden und die Info, ob dieses barrierefrei ist:
[wien.gv.at – Wahllokalsuche nach Wohnadresse]
2) Wahl in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal
Wenn Sie nicht in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal wählen können oder wollen, dann ist es auch möglich, in einem Wahlkarten-Wahllokal zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Wenn z.B. Ihr Wohnsitz-Wahllokal nicht barrierefrei ist, können Sie sich ein Wahlkarten-Wahllokal aussuchen und dort mit einer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben. Sie müssen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.
3) Briefwahl
Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte.
Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Am besten, Sie werfen das Briefwahlkuvert bereits ein paar Tage vor der Wahl in den Postkasten.
4) Wahl vor einer mobilen Wahlkommission
Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden.
Hier können Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission beantragen:
[Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Personen mit eingeschränkter Mobilität]
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Achtung: Die Wahlkarte muss rechtzeitig beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. Unsere Empfehlung: Am besten, Sie stellen den Antrag mind. eine Woche vor der Wahl, damit Sie keine Frist versäumen.
Der schriftliche Antrag kann sehr praktisch Online-Formular erfolgen:
[wien.gv.at – Beantragung einer Wahlkarte]
Wählen für blinde und stark sehbehinderte Menschen
In jedem Wahllokal stehen Stimmzettelschablonen bereit. Mithilfe der Schablone können blinde Menschen den Stimmzettel ohne Unterstützung völlig geheim ausfüllen.
Selbstverständlich haben blinde oder stark sehbehinderte Wähler:innen auch das Recht, sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson führen und bei der Wahlhandlung helfen zu lassen.
Der:die Wahlleiter:in hat blinden oder stark sehbehinderten Personen gleichzeitig mit dem Stimmzettel eine Stimmzettelschablone anzubieten.
Begleitperson
Jede:r behinderte Wähler:in hat das Recht, eine Begleitperson in die Wahlkabine mitzunehmen, wenn der Wahlvorgang ohne Hilfe nicht ausgeführt werden kann. Der:die behinderte Wähler:in muss der Wahlleitung eindeutig mitteilen, dass sie mit Begleitperson wählen will.
Nützliche Links zur Wien-Wahl 2025
[Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 – Wählen für Menschen mit Behinderung]
[Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025: Beantragung einer Wahlkarte]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 03.04.2025
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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