Am 5. Mai war Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Anlässlich dessen ruft die WAG Assistenzgenossenschaft zur längst überfälligen Umsetzung des Rechts auf Persönliche Assistenz in ganz Österreich auf.
Es braucht endlich eine weitreichende Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben, denn: „Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – kein Privileg“, betont Roswitha Schachinger, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft. Doch sogar nach 17 Jahren UN-BRK bleiben zu viele Verbesserungen weiter aus, vor allem im Bereich der Persönlichen Assistenz. Die geltenden Gesetze haben weiterhin zur Folge, dass gewisse Menschen ausgeschlossen werden – sei es aufgrund ihres Wohnortes, ihren Beeinträchtigungen oder Ähnlichem. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten haben oftmals keinen Zugang zu angemessenen Hilfen.
„Wer in Vorarlberg lebt, hat andere Möglichkeiten als jemand in Wien – das ist willkürlich und ein klarer Verstoß gegen Artikel 19 der UN-BRK“, so Schachinger weiter. Dieser garantiert allen Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.
Bis dato wird nur Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundesweit einheitlich geregelt und gewährt. Aber: „Ein selbstbestimmtes Leben findet jedoch nicht nur im Job statt – wir brauchen die Einheitlichkeit in allen Lebensbereichen“, fordert Schachinger gemäß der UN-BRK.
Die WAG formuliert im Zusammenhang mit der Aktion „Baustelle Inklusion: Jeder Artikel zählt“ vor dem Parlament folgende Forderungen:
- Eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen,
- Möglichkeit der Inanspruchnahme unabhängig von Wohnort oder Art der Behinderung,
- Die konsequente Umsetzung von Artikel 19 der UN-BRK.
„Budgetgrenzen dürfen nicht länger als Ausrede dienen. Wer Menschenrechte ernst nimmt, muss jetzt handeln“, so Schachinger weiter. Außerdem darf anlässlich dem 5. Mai, an dem den durch den Nationalsozialismus ermordeten Menschen mit Behinderungen gedenkt wird, nicht vergessen werden, dass die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte einen gewissen Schutz bietet. „Das darf nicht mehr passieren.“, fordert Schachinger abschließend.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 11.05.2025
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
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