Das geplante Budgetbegleitgesetz 2025 sorgt aktuell für Besorgnis – insb. bei Organisationen, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Der ÖBR warnt in einer Presseaussendung entschieden vor den vorgesehenen Einsparungen im Erwachsenenschutzrecht und fordert klare Korrekturen.
Was ist geplant?
Zwei Punkte stehen im Fokus der Kritik des Österreichischen Behindertenrats:
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Die Frist zur Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden.
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Das bislang verpflichtende Clearing-Verfahren bei der Erneuerung soll gänzlich gestrichen werden.
Zusätzlich sollen Anwälte und Notare generell als Erwachsenenvertreter*innen verpflichtet werden können – ein Schritt, der grundlegende Fragen zur Freiwilligkeit und Qualität der Vertretung aufwirft.
Warum ist das problematisch?
Diese Maßnahmen mögen auf den ersten Blick wie bürokratische Vereinfachungen wirken – tatsächlich jedoch stellen sie lt. Analyse des ÖBR einen massiven Rückschritt für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen dar.
Gerade das verpflichtende Clearing-Verfahren wurde mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz eingeführt, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen im Zentrum der Entscheidung stehen und Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung ausgelotet werden. Die geplanten Änderungen könnten diesen Fortschritt zunichtemachen und zurück in alte Zeiten der Sachwalterschaft führen, die von Fremdbestimmung geprägt war.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar
Der Schutz von Menschenrechten darf auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung niemals auf der Strecke bleiben. Wer am Erwachsenenschutzrecht spart, spart letztlich an der Würde und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, argumentiert der ÖBR.
Unverständliche Eile – trotz laufender Evaluierung
Besonders irritierend: Seit Sommer 2024 arbeitet eine Arbeitsgruppe im Justizministerium an der Evaluierung des Erwachsenenschutzgesetzes – mit dem Ziel, fundierte Verbesserungen zu erarbeiten. Die geplanten Änderungen im Budgetbegleitgesetz stehen jedoch im Widerspruch zu den bisherigen Erkenntnissen dieser Arbeitsgruppe.
Österreich droht internationaler Rückschritt
Noch bei der UN-Staatenprüfung im August 2023 wurde Österreichs Erwachsenenschutzgesetz ausdrücklich gelobt – als positives Beispiel für partizipative Gesetzgebung. Das nun geplante Vorgehen könnte diesen seltenen Lichtblick im internationalen Menschenrechtsvergleich rasch zunichte machen.
Appell des Behindertenrats
Der Österreichische Behindertenrat fordert daher Justizministerin Sporrer mit Nachdruck auf, aktiv zu werden. Konkret sollen zwei Vorhaben im Entwurf gestrichen werden: Verlängerung der Frist von 3 auf 5 Jahre sowie das Aus für das verpflichtende Clearing.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen auch weiterhin auf einen rechtlichen Rahmen bauen können, der ihre Selbstbestimmung schützt, mahnt der ÖBR die politisch Verantwortlichen.
„Es darf keine überhasteten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht geben“, betont Klaus Widl, Präsident des ÖBR. „Jetzt liegt es an der Justizministerin, Verantwortung zu übernehmen.“
Fazit:
Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Erwachsenenschutzrecht braucht es Sorgfalt statt Sparzwang. Jede Gesetzesänderung muss sich am Maßstab der Menschenwürde und Teilhabe messen lassen – und nicht am Rotstift.
Quelle
Österreichischer Behindertenrat via OTS.at | 30.05.2025
Keine überhastete Änderungen im Erwachsenenschutzrecht!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250530_OTS0004/
AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 02.06.2025
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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