Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) kritisiert in einem aktuellen Positionspapier die oft unzureichende Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln. Österreich ist verpflichtet, bestmögliche Maßnahmen für Gesundheit, Unabhängigkeit und Teilhabe sicherzustellen – die Realität sehe jedoch anders aus.
Zersplitterte Zuständigkeiten und Ungleichbehandlung
Die Hilfsmittelversorgung ist derzeit zwischen Sozialversicherungsträgern, Bundesländern und weiteren Stellen aufgeteilt. Dies führt zu komplizierten Antragswegen und ungleichen Ergebnissen:
- Menschen in Pension oder Ausbildung erhalten oft nur minderwertige Hilfsmittel.
- Nach Arbeitsunfällen gibt es eine umfassende Versorgung, bei anderen Behinderungsursachen jedoch nur minimale Zuschüsse.
- Zwischen Bundesländern bestehen große Unterschiede in Bewilligungspraxis und Transparenz.
Veraltete Kataloge und fehlender Rechtsanspruch
Viele notwendige Hilfsmittel sind im Katalog der Sozialversicherung gar nicht aufgelistet. Der bestehende Hilfsmittelkatalog stammt aus 1994 und wurde nie grundlegend modernisiert. Dadurch hinkt die Versorgung dem Stand der Technik hinterher. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf volle Kostendeckung – oft werden nur Teilbeträge oder einzelne Komponenten übernommen, sodass Betroffene die restlichen Kosten selbst tragen müssen.
Die derzeitige Praxis berücksichtigt kaum die Folgekosten unzureichender Versorgung. Eine mangelhafte Ausstattung kann gesundheitliche Verschlechterungen und teure Folgeerkrankungen nach sich ziehen.
Kernforderungen des Behindertenrats
- Rechtsanspruch auf bestmögliche Versorgung inklusive Einschulung, Wartung, Reparatur und Ersatz.
- Zentrale Anlaufstelle („one-stop-shop“) für Anträge und Finanzierung, etwa bei der ÖGK.
- Kompetenzzentren für Hilfsmittel, die unabhängig beraten und Qualität sichern.
- Neuer, moderner Hilfsmittelkatalog auf Basis funktionaler Kriterien statt veralteter Listen.
- Einbindung von Betroffenenvertretungen in die Weiterentwicklung der Kriterien.
- Unabhängige Bedarfsfeststellung durch multiprofessionelle Fachgutachter.
- Statistische Erfassung, um realen Bedarf sichtbar zu machen.
Der Behindertenrat sieht dringenden Handlungsbedarf: Nur durch eine bundesweit einheitliche, moderne und gerechte Hilfsmittelversorgung könne Österreich seinen Verpflichtungen aus der UN-BRK nachkommen und die volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellen.
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Positionspapier Hilfsmittel – ÖBR 2025 (PDF)
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.08.2025
Artikel-Kategorie(n): Hilfsmittel und Therapien, News
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