Anlässlich des Europäischen Gedenktags für die Opfer des Stalinismus und Nationalsozialismus am 23. August ruft Behindertenanwältin Christine Steger das schwere Schicksal unzähliger Menschen mit Behinderungen in Erinnerung, die unter der Gewaltherrschaft der Nazis in Europa verfolgt und ermordet wurden.
„Menschen mit Behinderungen waren unter dem nationalsozialistischen Regime nicht nur systematischer Diskriminierung ausgesetzt, sie wurden auch gezielt entrechtet, zunächst Anfang der 1930er Jahren zwangssterilisiert und schließlich ab 1940 systematisch ermordet“, so Steger. „Das menschenverachtende NS-‚Euthanasie‘-Programm hatte das Ziel, als ‚lebensunwert‘ deklarierte Menschen systematisch zu vernichten.“
Ort des Schmerzes: Schloss Hartheim
Die heutige Gedenk- und Bildungsstätte Schloss Hartheim in Oberösterreich war damals zentral in ihrer Funktion als Tötungsanstalt. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort mehr als 30.000 Menschen mit körperlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten ermordet. Sie wurden vergast, durch Medikamente getötet oder dem Tod durch systematische Vernachlässigung ausgeliefert. Die Geschichte des Schlosses mahnt und erinnert, wozu ein Staat fähig ist, der die Würde der Menschen in Frage stellt, und ihren „Nutzen“ sowie Wert an ihre Arbeitskraft koppelt.
„Schloss Hartheim ist ein Ort des Schmerzes, aber auch des Erinnerns und Lernens“, so Steger. „Das Gedenken an die Opfer verpflichtet uns, Menschenrechte heute aktiv zu schützen und Antidiskriminierung in allen Lebensbereichen zu leben.“
Geschichte darf nicht untergehen
Eben darum appelliert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen für eine Erinnerungskultur, die Gedenkorte wie Schloss Hartheim und deren tragische Geschichte stärker in das kollektive historische Bewusstsein einschließt, und die alle Opfergruppen sichtbar macht, auch jene, deren Geschichten lange übergangen wurden.
Vor allem in einer Zeit, in der ebendieser Teil der österreichischen Geschichte und die dazugehörige Erinnerungskultur sowie deren Rolle immer wieder hinterfragt wird, brauche es eine verstärkte Aufarbeitung sowie ein Gedächtnis durch sichere Erinnerungsstätten.
Appell für die Zukunft
Der Europäische Gedenktag ist nicht nur ein Anlass zur Erinnerung, sondern auch ein klarer Auftrag für die Zukunft: für eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der jeder Mensch mit und ohne Behinderungen gleich an Rechten, Chancen und seiner unteilbaren Würde ist.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese menschen- und völkerrechtliche Verpflichtung darf nie relativiert werden. Nicht gestern, nicht heute, nicht morgen“, betont Steger.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 27.08.2025
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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