Europäischer Tag der Sprachen: Lebenshilfe Steiermark fordert Rechtsanspruch auf Unterstützte Kommunikation

Sprache ist mehr als Worte – sie ist der Schlüssel zu Teilhabe und Selbstbestimmung. Darauf macht die Lebenshilfe Steiermark anlässlich des Europäischen Tags der Sprachen am 26. September aufmerksam. Während es in Österreich für viele Assistenz-Technologien wie Rollstühle oder Hörgeräte einen Rechtsanspruch gibt, fehlt dieser für Kommunikationshilfen bis heute.


Alltag mit Unterstützter Kommunikation

Ein Beispiel zeigt, wie wichtig solche Hilfen sind: In der Postpartner-Stelle St. Peter am Ottersbach beginnt die Morgenrunde mit einem Sprach-Taster. Eine Stimme wünscht „Guten Morgen!“. Anschließend werden Tagesablauf und Menüplan besprochen. Das Mittagessen wählen die Teilnehmenden per Bildkarten oder lassen sich von einem Taster die Speisen vorlesen.

Die Kund:innen der LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH entscheiden so selbst, was sie essen möchten. Für Außenstehende mag das selbstverständlich wirken, für die Teilnehmenden bedeutet es einen großen Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe am Alltag.

Was ist Unterstützte Kommunikation?

Unterstützte Kommunikation (UK) umfasst alle Methoden und Hilfsmittel, die Menschen mit Einschränkungen der Lautsprache das Kommunizieren erleichtern, von Bildkarten über Vorlesefunktionen bis zu Sprach-Tastern.

„Schätzungen zufolge sind in Österreich rund 63.000 Menschen beim Sprechen beeinträchtigt“, erklärt Sandra Walla-Trippl, Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark. „Unterstützte Kommunikation eröffnet für sie Teilhabe, Selbstbestimmung und echte Mitsprache.“

Fehlender Rechtsanspruch als Barriere

Das Problem: Während auf Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte ein gesetzlicher Anspruch besteht, gilt das in Österreich nicht für Unterstützte Kommunikation. Betroffene müssen die Kosten oft selbst tragen. Die Selbstvertretung der Lebenshilfe Steiermark weist seit Jahren auf diese Lücke hin. Die Praxis zeigt, welchen entscheidenden Beitrag UK zur Inklusion leistet.

„Sprache ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung“, betont Walla-Trippl. „Unterstützte Kommunikation muss deshalb mit einem Rechtsanspruch abgesichert werden.“

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