Persönliche Assistenz (PA) wird, im Gegensatz zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA), in Österreich von den einzelnen Bundesländern geregelt. Dabei entstehen verschiedene Benachteiligungen – sowohl für Arbeitnehmende als auch für die Personen, die die Assistenz in Anspruch nehmen. Die WAG Assistenzgenossenschaft fordert eine bundesweite Angleichung.
Teilhabe und Inklusion durch Assistenz
Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen nachweislich echte Teilhabe und Inklusion. Sie erlaubt es unterschiedlichen Menschen, auf ihre Weise in der Gesellschaft zu leben. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erweitert diese Teilhabe auf den Kontext Arbeit und Ausbildung und ermöglicht so ein eigenes Einkommen. Die Daten sprechen klar für die Modelle der Assistenz:
In Ostösterreich haben im Jahr 2025 rund 270 Personen die PAA in Anspruch genommen. Ca. 3/4 davon sind unselbständig beschäftigt, 1/8 sind selbständig und 1/8 gehen einem Studium oder einer Lehre nach. Somit sind ca. 240 der 270 Personen durch Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz berufstätig.
Jasna Puskaric, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft, erklärt: „Die Zahlen zeigen, dass gut ausgebaute Persönliche Assistenz berufliche Perspektiven und wirtschaftliche Unabhängigkeit schafft. Es gibt rund 50 Personen mit Behinderung, die sogar schon seit 15 Jahren und mehr mit PAA im Arbeitsleben stehen und so für ihr eigenes Einkommen sorgen. Das ist erfolgreiche Inklusion. Wer arbeitet muss auch aufstehen, kochen und Kolleg:innen oder Freund:innen treffen können. Deshalb muss dieses Modell auf alle Lebensbereiche ausgeweitet werden.“
Große Unterschiede bei PA in den Bundesländern
Das Problem ist jedoch, dass die Persönliche Assistenz (PA) im Vergleich zu ihrem Arbeits-Pendant, der PAA, nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Bundesländern geregelt wird. Dadurch entstehen Benachteiligungen für alle Beteiligten: In Niederösterreich und Wien etwa führen niedrige Stundensätze und steigende Selbstbehalte derzeit dazu, dass sich Betroffene ihre Persönliche Assistenz fast nicht mehr leisten können. Weiters brauche man in Niederösterreich, wie die WAG-Assistenzgenossenschaft in einer Presseaussendung darlegt, Pflegestufe 5, um überhaupt PA in Anspruch nehmen zu können.
Jasna Puskaric betont diesbezüglich: „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und Persönliche Assistenz (für den Alltag) sind gleich wichtig. Es darf nicht sein, dass Menschen arbeiten können, aber ihr Alltag unleistbar wird, nur weil sie in einem bestimmten Bundesland leben.“
Aufruf zu bundesweiter Regelung
Die WAG Assistenzgenossenschaft formuliert daher einige Forderungen an die Politik und stützt sich dabei auf die Verpflichtungen der Republik Österreich, die in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 gründen:
- eine bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte und einkommensunabhängige Regelung der Persönlichen Assistenz,
- gleichwertige Finanzierung von Persönlicher Assistenz und Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz,
- Zielgruppe laut UN-Behindertenrechtskonvention
- rasche Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, damit Selbstbestimmung nicht länger vom Wohnort abhängt.
„Die PAA zeigt, wie gut abgestimmte Assistenz wirkt. Genau diese Stabilität brauchen Menschen mit Behinderungen auch im Alltag und in allen Bundesländern“, betont Puskaric abschließend.
Quelle:
WAG Assistenzgenossenschaft via OTS.at | 21.11.2025
Bundesweite Persönliche Assistenz jetzt!
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251121_OTS0059/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 30.11.2025
Artikel-Kategorie(n): News, Persönliche Assistenz
Permalink: [Kurzlink]

