Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) wurden nach der letzten Verhandlungsrunde ohne Ergebnis unterbrochen. Ein neuer Verhandlungstermin ist erst für Jänner 2026 geplant. Viele Beschäftigte fragen sich daher, was das aktuell konkret für ihr Einkommen und ihre Ansprüche bedeutet. Hier ein Überblick.
Keine KV-Erhöhung mit Jänner 2026
Der SWÖ-Kollektivvertrag 2025 gilt derzeit unverändert weiter. Das bedeutet, es gibt mit 1. Jänner 2026 keine kollektivvertragliche Entgelterhöhung. Erst ein späterer Abschluss kann zu Anpassungen führen.
Ein von Arbeitgeberseite angebotenes Gesamtpaket bestehend aus Entgelterhöhungen, materiellrechtlichen Punkten und einem Zusatz-Kollektivvertrag wurde von der Gewerkschaft nicht angenommen. Daher konnte der Abschluss nicht rechtzeitig vor Jahresende erzielt werden.
Freiwillige Erhöhungen sind möglich – aber kein Anspruch
Einzelne Betriebe können sich entscheiden, freiwillig Entgelterhöhungen per 01.01.2026 zu gewähren.
Wichtig für Beschäftigte ist, dass diese Erhöhungen, wenn sie ausdrücklich als freiwillige Leistung vereinbart werden, nicht als KV-Erhöhung zu werten sind. In der Regel jedoch werden sie auf spätere KV-Erhöhungen angerechnet.
Solche freiwilligen Maßnahmen sind betriebsabhängig, darauf besteht kein genereller Anspruch.
Pflegezuschuss: Anspruch endet mit 31.12.2025
Besonders relevant für viele Beschäftigte im Pflegebereich ist, dass der Zusatz-Kollektivvertrag zum Pflegezuschuss mit 31. Dezember 2025 ausläuft. Ab 1. Jänner 2026 besteht kein arbeitsrechtlicher Anspruch mehr auf den Pflegezuschuss.
Die Arbeitgeberseite hatte bei den KV-Verhandlungen angeboten, den Zusatz-KV um ein Jahr bis Ende 2026 zu verlängern, gekoppelt an die tatsächliche Finanzierung durch die Fördergeber. Dieses Angebot wurde von den Gewerkschaften nicht angenommen.
Das bedeutet, dass Betriebe ab 2026 nicht mehr verpflichtet sind, den Pflegezuschuss weiter auszuzahlen. Eine freiwillige Weiterzahlung ist möglich, wenn die Finanzierung gesichert ist. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird den Betrieben seitens der Arbeitgebervertretung empfohlen, diese ausdrücklich als freiwillig und widerruflich zu kennzeichnen. Bis zu einer neuen Vereinbarung raten viele Träger von einer Auszahlung ab.
Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen
Zu laufenden oder geplanten Streiks gelten die bereits bekannten Informationen der Gewerkschaften. Beschäftigte sollten sich dazu über ihre Betriebsrät:innen, die Gewerkschaften GPA und vida oder betriebliche Informationen auf dem Laufenden halten.
Fazit: Was heißt das jetzt für Beschäftigte?
- Keine automatische Gehaltserhöhung ab Jänner 2026
- Pflegezuschuss endet arbeitsrechtlich mit Jahresende
- Freiwillige Leistungen sind möglich, aber kein Rechtsanspruch
- Die nächste Verhandlungsrunde findet im Jänner 2026 statt. Der konkrete Termin wird noch bekanntgegeben.
Bis dahin bleibt die Situation für die Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich unsicher. Ob und wann es zu Verbesserungen kommt, hängt vom weiteren Verlauf der KV-Verhandlungen und von politischen Finanzierungsentscheidungen ab.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 17.12.2025
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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