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Datum: 13.01.2026

UPDATE SWÖ-KV 2026: Pflegezuschuss gesichert – Zusatz-Kollektivvertrag tritt in Kraft

SWÖ
31.01.2026

In den laufenden Verhandlungen zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft Österreich für 2026 wurde ein erster wichtiger Zwischenschritt erreicht: Die Verhandlungspartner haben dem Zusatz-Kollektivvertrag zum Pflegezuschuss zugestimmt. Damit ist dieser ab sofort in Kraft.


Pflegezuschuss wird für ein Jahr verlängert

Der bisherige Zusatz-Kollektivvertrag wird für das Jahr 2026 fortgeschrieben. Es gelten damit weiterhin die gleichen Eckpunkte wie 2025:

  • Anspruchsberechtigter Personenkreis bleibt unverändert
  • Höhe des Pflegezuschusses: 135,50 Euro brutto pro Vollzeitmonat
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss anteilig

Damit bleibt der Pflegezuschuss zunächst als fixer Bestandteil der Entlohnung für viele Beschäftigte im Pflege- und Betreuungsbereich erhalten.

Einschränkung in Salzburg

Eine wichtige Änderung betrifft jedoch das Bundesland Salzburg. Das Land Salzburg hat angekündigt, den Pflegezuschuss nur für das erste Halbjahr 2026 zu finanzieren.

Deshalb enthält der neue Zusatz-Kollektivvertrag eine Ausschlussklausel:
Arbeitgeber sind nur dann verpflichtet, den Pflegezuschuss auszuzahlen, wenn der jeweilige Fördergeber die Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stellt.

Das bedeutet: In Bundesländern oder Fördermodellen, in denen die Finanzierung wegfällt, kann auch der Pflegezuschuss entfallen.

Bedeutung für Beschäftigte

Mit dem Abschluss des Zusatz-KV ist der Pflegezuschuss zumindest für den Beginn des Jahres 2026 rechtlich abgesichert. Gleichzeitig zeigt die Regelung, wie stark die Finanzierung von Pflegeleistungen von politischen Entscheidungen auf Landesebene abhängt.

Für viele Beschäftigte bringt der Abschluss vorerst Sicherheit für Jänner 2026, langfristig bleibt die Situation jedoch abhängig von weiteren Verhandlungen und der Finanzierung durch Bund und Länder.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 14.01.2026
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
Permalink: [Kurzlink]
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