Die steirische Schulassistenz-Novelle sorgt für Empörung. Fachleute und Betroffene warnen, dass Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf künftig von Assistenzleistungen und damit vom Regelunterricht ausgeschlossen werden. Die Begutachtung läuft bis 19. Jänner 2026.
Im Dezember 2025 wurde von der steirischen Landesregierung ein Entwurf zur Änderung der Schulassistenz-Durchführungsverordnung präsentiert. Ziel der Neuerung war es, den Einsatz- und Aufgabenbereich von Schulassistent:innen genauer zu definieren und damit mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Ein Schritt, der zunächst von vielen begrüßt wurde.
Die vorgestellte Novelle stößt nun allerdings auf scharfe Kritik, insbesondere eine Textstelle, in der eine Zweiteilung von Schüler:innen je nach Schweregrad ihrer Behinderung vorgenommen wird. Konkret sieht der Entwurf vor, dass „kein Anwendungsbereich der Schulassistenz vor[liegt]“, wenn „die Beeinträchtigung so schwerwiegend, dass eine Teilhabe am Unterricht im Klassenverband überwiegend nicht möglich [ist]“.
Damit kann Schüler:innen je nach Ausprägung ihrer Behinderung die Assitenzleistung und damit die Teilhabe am Unterricht schlichtweg verwehrt werden. Zudem ist es aus menschenrechtlicher Perspektive höchst fragwürdig, inwiefern jemand berechtigt ist zu entscheiden, ob eine “überwiegende Teilhabe am Unterricht” möglich ist oder eben nicht.
Novelle in klarem Widerspruch zur UN-BRK
Neben Kritik von Betroffenen, Expert:innen und Eltern verfasste auch der Österreichische Behindertenrat eine Stellungnahme zur geplanten Schulassistenz-Novelle. In dieser wird deutlich, dass der Entwurf in klarem Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention steht: Österreich hat sich gemäß Art. 24 UN-BRK dazu verpflichtet “ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und Schüler:innen mit Behinderungen die notwenige bedarfsgerechte Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zukommen zu lassen.”
Besonders bedenklich: Eine Unterteilung nach “Teilhabefähigkeit” entspricht einem veralteten, defizit-orientierten Bild von Behinderung, nach welchem die Fähigkeiten eines Menschen entscheidend für ihre Teilhabe wären. Laut UN-BRK sind es jedoch vielmehr vorhandene Barrieren, welche Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern und daher beseitigt werden müssen, so der Österreichische Behindertenrat in seiner Stellungnahme.
Kinder mit Behinderungen werden aus Schulen gedrängt
Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, spricht von einer „gefährlichen Schraube“, an der die steirische Landesregierung drehe. „Schulassistenz soll nur mehr dort gewährt werden, wo eine ‚überwiegende Teilhabe‘ am Unterricht möglich erscheint. Damit wird Unterstützung genau dort verweigert, wo sie Teilhabe überhaupt erst ermöglicht“, bringt Schallmeiner die Problematik auf den Punkt.
Tritt die Schulassistenz-Novelle in der aktuellen Form in Kraft, muss befürchtet werden, dass gerade Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf aus Regelschulen gedrängt werden. Auch die viel zitierte Wahlfreiheit von Eltern zwischen inklusiver Beschulung und Sonderschule fällt damit quasi weg, da ohne Assistenz eine Teilnahme am Regelunterricht oft nicht möglich sei. „Wer ernsthaft von Wahlfreiheit spricht und gleichzeitig über die Hintertür den Zugang zu Assistenz kappt, macht ehrliche Inklusionspolitik unmöglich. Die Steiermark war einmal den anderen Bundesländern in Sachen schulischer Inklusion voraus, spätestens jetzt ist das vorbei“, kritisiert Schallmeiner.
Begutachtungsfrist endet am 19. Jänner 2026
Bis 19. Jänner 2026 können sich Eltern, Schulen und Organisationen zu Wort melden und Stellungnahmen einbringen. Seitens der Grünen wurde die steirische Landesregierung mit klaren Worten aufgefordert, den derzeitigen Entwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten. Weiters wurde eine “Dringliche Anfrage” angekündigt, welche die Vereinbarkeit der Verordnung mit der UN-BRK sowie Auswirkungen der Novelle thematisiert. Die Auseinandersetzung damit soll im Rahmen der nächsten Landtagssitzung am 20. Jänner 2026 erfolgen.
Auch der Österreichische Behindertenrat formulierte eine Empfehlung zur Abänderung der Novelle: „Assistenzleistungen werden […] allen Schüler:innen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, gewährt” wird hier als Vorschlag ergänzt – wenige Worte, die einen großen Unterschied machen.
Es bleibt abzuwarten, wie die steirische Landesregierung nach Ablauf der Begutachtungsfrist vorgeht.
Quellen:
Grüner Klub im Parlament via OTS, 02.01.2026
Schallmeiner/Grüne: Kinder mit Behinderungen dürfen nicht aus den Schulen gedrängt werden
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260102_OTS0052
Schulassistenznovelle stößt auf laute Kritik | 02.01.2026
https://steiermark.orf.at/stories/3336184/
Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates zur Steiermärkischen Schulassistenz-Durchführungsverordnung | 14.01.2026
https://www.behindertenrat.at/stellungnahmen/stellungnahme-zur-steiermaerkischen-schulassistenz
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.01.2026
Artikel-Kategorie(n): News, Schulische Integration, UN Behindertenrechtskonvention
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