In der fünften Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) haben sich die Gewerkschaften GPA und vida mit der Arbeitgeberseite auf einen Zweijahresabschluss geeinigt. Angesichts der Einigung wurden die bereits angekündigten österreichweiten Streiks abgesagt.
Nach zähen Verhandlungen gelang in der Nacht auf 27.01.2026 der Durchbruch beim Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich, der ca. 130.000 Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich betrifft.
Der Abschluss umfasst zwei Jahre. Hier die Eckpunkte der erzielten Einigung:
Gehaltsanpassungen 2026
Ab 01.04.2026 steigen:
- KV-Gehälter und -Löhne um 2,6 %
- IST-Gehälter und -Löhne um 2,4 %
- Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte um 2,6 %
Gehaltsanpassungen 2027
Ab 01.01.2027 gilt eine inflationsabhängige Regelung:
- Mindeststeigerung der KV-Gehälter und -Löhne: 2,3 %
(Liegt die Inflation darüber, wird die Differenz zur Hälfte abgegolten. Maximal mögliche Erhöhung: 2,5 %) - IST-Gehälter steigen jedenfalls um 2,3 %
- Dieselbe Regelung gilt für Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte.
Verbesserungen im Rahmenrecht
Neben den Gehaltserhöhungen wurde ein umfassendes Paket arbeitsrechtlicher Verbesserungen vereinbart:
Ab 2026:
- Recht auf Stundenaufstockung bei kontinuierlicher Mehrarbeit
- Erweiterte Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit Behinderung
- Zivildienst und Präsenzdienst werden als Vordienstzeiten anerkannt
- Anpassung der Altersteilzeit an neue gesetzliche Regelungen
- bereits am 13.01.2026 fixiert: Abschluss des Zusatz-Kollektivvertrags zur Weiterführung des Pflegezuschusses 2026
Ab 2027:
- Geteilte Dienste im nichtmobilen Bereich nur mit Betriebs- oder Einzelvereinbarung
- Verringerung der zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden:
2027: von 8 auf 4 Stunden
2028: weitere 4 Stunden (ab 1.1.2028 keine zuschlagsfreien Teilzeitmehrarbeitsstunden) - Abschluss des Zusatz-Kollektivvertrags zur Weiterführung des Pflegezuschusses 2027
Verbesserungen für Behindertenfachkräfte (ab 1.7.2026) und Kindergartenassistent:innen (ab 1.9.2026) in Ausbildung.
Fazit
Der Zweijahresabschluss bringt moderate Gehaltssteigerungen sowie strukturelle Verbesserungen für Beschäftigte in der Sozialwirtschaft. Besonders Teilzeitbeschäftigte, Eltern von Kindern mit Behinderung und bestimmte Berufsgruppen profitieren von den neuen Regelungen.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 27.01.2026
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, News
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