Nach zähen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaften GPA und vida sowie der Verein karitativer Arbeitgeber*innen (VkA) am 04.02.2026 auf einen neuen Kollektivvertrag für die Jahre 2026 und 2027 geeinigt.
Der VkA vertritt zahlreiche gemeinnützige Organisationen, darunter die Caritas und über 40 weitere Einrichtungen. Insgesamt sind mehr als 17.000 Beschäftigte vom Kollektivvertrag betroffen.
Die Einigung, die sich stark am KV-Abschluss der Sozialwirtschaft Österreich orientiert, wurde nach drei intensiven Verhandlungsrunden erzielt und am 4. Februar 2026 öffentlich bekannt gegeben. Beide Seiten verwiesen auf die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Bund, Länder und Fördergeber üben spürbaren Spardruck aus, was die Verhandlungen zusätzlich erschwert hat.
Gehalts- und Zulagenanpassungen
Ab 1. April 2026
- +2,6 Prozent auf Kollektivvertragsgehälter
+2,6 Prozent auf Zulagen und Zuschläge
Ab 1. Jänner 2027
- Erhöhung der Gehälter um mindestens 2,3 Prozent
- Liegt die Inflation über 2,3 Prozent, erfolgt eine teilweise Anpassung entsprechend der Teuerungsentwicklung
Der Pflegezuschuss in Höhe von 135,50 Euro brutto pro Vollzeitmonat wird für zwei Jahre befristet weitergeführt.
Verbesserungen im Rahmenrecht (gültig ab 1. Jänner 2026)
Neben den monetären Anpassungen konnten mehrere Änderungen im nicht-monetären Bereich vereinbart werden:
- Eltern von Kindern mit Behinderung, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, erhalten eine zusätzliche Woche Pflegefreistellung.
- Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes werden bei Neuantritten als Vordienstzeiten angerechnet.
- Lehrlinge im Rahmen der Lehre mit Matura bekommen fünf bezahlte Freistellungstage.
- Ab 2027 wird eine neue Gehaltsstufe eingeführt: Beschäftigte ab dem 18. Berufsjahr erhalten einen zusätzlichen Biennalsprung (Sprung alle zwei Jahre), wodurch langjährig Beschäftigte früher in höhere Stufen gelangen.
Statements der Beteiligten
Eva Scherz (Chefverhandlerin GPA) bezeichnete den Abschluss als „harten, aber realistischen Kompromiss“. Besonders hob sie hervor, dass es trotz der schwierigen Budgetlage gelungen sei, konkrete Verbesserungen im Rahmenrecht zu erzielen.
Die Verhandler:innen beider Seiten betonten übereinstimmend, dass es sich um einen verantwortungsvollen Kompromiss handelt, der einerseits die Leistung der Beschäftigten im karitativen und sozialen Bereich anerkennt und andererseits den engen finanziellen Spielraum der Träger berücksichtigt.
Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2026 (Rahmenrechtsänderungen) bzw. ab 1. April 2026 (Gehaltsanpassungen) und läuft bis Ende 2027.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 13.02.2026
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsbedingungen, Caritas Kollektivvertrag, News
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