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Datum: 02.03.2026

Was ist der Ausgleichstaxfonds? (Stand: 2026)

ausgleichstaxfonds 2026
31.03.2026

Bereits erfolgte bzw. noch geplante Kürzungen bzw. eine schrittweise Reduktion zusätzlicher Bundesmittel ab 2027 könnten die Finanzierung wichtiger Unterstützungsmaßnahmen in der beruflichen Integration gefährden. Aber was genau ist eigentlich dieser Ausgleichstaxfonds?


Der Ausgleichstaxfonds ist ein staatlicher Förderfonds zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Wie wird der Ausgleichstaxfonds finanziert?

Unternehmen ab 25 Mitarbeiter:innen sind gesetzlich verpflichtet, pro 25 Beschäftigte eine begünstigt behinderte Person einzustellen (Pflichtquote). Wird diese Quote nicht erfüllt, ist eine sogenannte Ausgleichstaxe (quasi ein Strafzahlung) zu zahlen. Diese Beiträge fließen in den Ausgleichstaxfonds.

Die Ausgleichstaxe beträgt grundsätzlich 3.050 Euro pro nicht beschäftigter behinderter Person pro Jahr (Stand: 2026). Die Berechnung und Einhebung der Ausgleichstaxe erfolgt auf Basis des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG).

Die Beschäftigungspflicht wird monatlich geprüft. Maßgeblich ist, ob die Person im jeweiligen Kalendermonat als begünstigt behinderte Person nach dem BEinstG beschäftigt war. Teilzeitbeschäftigte sowie Lehrlinge werden voll auf die Quote angerechnet. Die Berechnung erfolgt monatlich.

Wer verwaltet den Ausgleichstaxfonds?

Der Ausgleichstaxfonds wird vom Sozialministeriumservice (SMS) verwaltet. Das Sozialministeriumservice ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und ist bundesweit mit Landesstellen vertreten.

Wofür werden die Mittel verwendet?

Der Fonds finanziert unter anderem:

  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
  • Arbeitsplatzadaptierungen und technische Hilfsmittel
  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
  • Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
  • Unterstützungsangebote für Jugendliche mit Behinderungen beim Berufseinstieg (Jugendcoaching)
  • Projekte zur Inklusion in den Arbeitsmarkt (z.B. NEBA – Netzwerk berufliche Integration)

Ziel des Ausgleichstaxfonds:

Menschen mit Behinderungen sollen bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz erhalten und bestehende Arbeitsverhältnisse abgesichert werden. Der Fonds ist damit ein zentrales Instrument der österreichischen Arbeitsmarktpolitik im Bereich Inklusion.


AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 02.03.2026
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
Permalink: [Kurzlink]
Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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