Menschen mit Behinderungen sind in Österreich überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Um dem entgegenzuwirken, gibt es in Österreich den sogenannten Ausgleichstaxfonds. Dieser ist jetzt gefährdet.
Arbeitgeber:innen, die nicht für je 25 Arbeitnehmer:innen einen Menschen mit Behinderung beschäftigen, müssen eine sogenannte Ausgleichstaxe bezahlen, welche dann zur Förderung der beruflichen Integration und der Teilhabe für Menschen mit Behinderung verwendet wird [Link: Details zur Ausgleichstaxe]. Gegenwärtige und geplante Kürzungen durch das Sozialministerium gefährden jedoch ebendiese Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Inklusion braucht Kapital
Die Integrativen Betriebe Österreich (dib) machen in diesem Zusammenhang auf die verheerenden Folgen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt aufmerksam: Im Jänner 2026 waren 17.130 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet – gerade jetzt brauche es daher stabile und erfolgreiche Rahmenbedingungen, um Inklusion sinnvoll gestalten zu können. Die Kürzungen des Ausgleichstaxfonds bewirken jedoch das Gegenteil.
Astrid Lamprechter, Sprecherin der Integrativen Betriebe Österreich, betont in diesem Zusammenhang: „Die Integrativen Betriebe Österreich verbinden wirtschaftliche Tragfähigkeit mit gesellschaftlicher Verantwortung – diese Verbindung ist die Grundlage unseres Erfolgs. Mit unserem vielfältigen Leistungsspektrum sind wir bedeutende Arbeitgeber:innen und Ausbildungsbetriebe in den Regionen.“ Dieser Erfolg gründe jedoch auf dem Ausgleichstaxfonds. „Ermöglicht wird dies durch die Basis, die der Ausgleichstaxfonds legt. So können wir mit Planungssicherheit unsere Leistungen verlässlich erbringen und unsere Rolle als wirtschaftlich relevanter und sozial verantwortungsvoller Partner weiterführen.“
Es gehe aber nicht nur darum, dem Imperativ der Inklusion laut UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 nachzukommen: Darüber hinaus leisten die vom Ausgleichstaxfonds finanzierten integrativen Betriebe einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wirtschaft. In einer Presseaussendung wird betont, dass diese die Wertschöpfung in den Bundesländern sichern und langfristigen Folgekosten durch Arbeitslosigkeit und dauerhafte Transferleistungen entgegenwirken würden.
Kürzungen gefährden nachhaltige Inklusion
Auch die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, fokussiert in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds die geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese würden wieder eine Personengruppe treffen, die bereits vor den Kürzungen strukturell benachteiligt sei:
„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken“, so Steger.
Dabei seien insbesondere Personen mit psychischen Erkrankungen, Jugendliche mit Behinderungen im Übergang zwischen Schule und Beruf und Frauen mit Behinderungen betroffen. Die bereits erfolgten und geplanten Kürzungen würde das bestehende System ins Wanken bringen und so eine Reihe an strukturell benachteiligten Personen weiter belasten.
Einnahmen des Ausgleichstaxfonds essenziell inklusive Projekte
Sinnvolle Inklusion am Arbeitsmarkt gelinge dann am besten, „wenn individuelle Unterstützungsleistungen, Qualifizierungsangebote und begleitende Maßnahmen ineinandergreifen“, heißt es in einer Presseaussendung. Es brauche oftmals eben eine Reihe an Maßnahmen, wie beispielsweise technische Arbeitsplatzanpassung, begleitende Assistenz und Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds, um langfristige Anstellungen zu ermöglichen. Die dazu erforderlichen Mittel würden jedoch nach den Kürzungen an wesentlichen Stellen fehlen: Die Einnahmen des Ausgleichstaxfonds sind essenziell für eine Reihe an inklusiven Projekten – Kürzungen wirken sich direkt auf benachteiligte Personen aus.
Auch die Behindertenanwältin betont die Auswirkungen der Kürzungen in einem umfangreicheren Kontext: Klarerweise habe die Republik Österreich aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention die Pflicht zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus hätten die Kürzungen auch Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, und zwar in der Form von langfristigen Mehrkosten.
Forderungen an die Politik:
Daher fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen
- die nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds sicherzustellen,
- bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzusichern und auszubauen und
- manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu bekämpfen.
„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten“, schließt sie ab.
Quellen:
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen: Kürzungen im Ausgleichstaxfonds gefährden nachhaltige Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260302_OTS0080/kuerzungen-im-ausgleichstaxfonds-gefaehrden-nachhaltige-inklusion-von-menschen-mit-behinderungen-am-arbeitsmarkt
[Zuletzt aufgerufen am: 03.03.2026, 15:30]
dib – Die Integrativen Betriebe Österreich: Integrative Betriebe Österreich: Ausgleichstaxfonds sichert Teilhabe und regionale Wertschöpfung.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260302_OTS0039/integrative-betriebe-oesterreich-ausgleichstaxfonds-sichert-teilhabe-und-regionale-wertschoepfung
[Zuletzt aufgerufen am: 03.03.2026, 15:30]
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.03.2026
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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