Die geplante Einstellung der Förderung für die Beratungsstelle #GegenHassimNetz sorgt derzeit für breite Kritik. Die Einrichtung ist beim Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit angesiedelt und gilt als zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Hass im Netz und digitaler Diskriminierung in Österreich.
Nach Angaben des Vereins können neue Fälle aktuell nicht mehr angenommen werden, bestehende Beratungen laufen nur eingeschränkt weiter. Ohne eine rasche finanzielle Lösung droht bis Juni die vollständige Einstellung des Angebots mit weitreichenden Folgen für Betroffene und die Antidiskriminierungsarbeit.
ZARA: Zentrale Rolle in der Antirassismusarbeit
Der Verein ZARA wurde bereits 1999 gegründet und zählt zu den wichtigsten zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich Antirassismus und Zivilcourage in Österreich.
Zu den Kernaufgaben gehören die Beratung von Betroffenen bei rassistischen Übergriffen und Diskriminierung, die Dokumentation von rassistischen Vorfällen (etwa im jährlichen Rassismus-Report) sowie Sensibilisierungsarbeit in Medien und Gesellschaft.
Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz wurde in den vergangenen Jahren zu einer zentralen Struktur im digitalen Raum ausgebaut. Sie bietet kostenlose, niederschwellige Unterstützung, inklusive rechtlicher und psychosozialer Beratung.
Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
In einer Presseaussendung kritisiert Behindertenanwältin Christine Steger die geplante Streichung von Förderungen. Besonders betroffen seien dabei auch Menschen mit Behinderungen, die im digitalen Raum häufig Ziel von Hassrede und Diskriminierung sind.
Zudem weist die Behindertenanwältin auf intersektionale Diskriminierung hin, etwa wenn Menschen gleichzeitig aufgrund von Behinderung und Herkunft benachteiligt werden.
Der Wegfall spezialisierter Beratungsangebote hätte laut Kritik mehrere Konsequenzen:
- Weniger Unterstützung für Betroffene
- Geringere Sichtbarkeit von Diskriminierung
- Weniger systematische Dokumentation von Vorfällen
- Verlust von Expertise im Bereich Antirassismus und Inklusion
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie stark zivilgesellschaftliche Strukturen von öffentlicher Finanzierung abhängen. Organisationen wie ZARA übernehmen zentrale Aufgaben, die über individuelle Beratung hinausgehen, etwa Datenerhebung, Sensibilisierung und politische Einordnung von Diskriminierung.
Ein möglicher Wegfall dieser Angebote würde nicht nur einzelne Betroffene treffen, sondern auch die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und digitaler Gewalt schwächen.
Steger appelliert an die Politik, die Förderentscheidung zu überdenken und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Sie betont, dass Diskriminierungsschutz auch im digitalen Raum gewährleistet sein muss: „Ein wirksamer Diskriminierungsschutz endet nicht im analogen Raum.“
Quelle
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen via APA OTS | 21.04.2026
Streichung der Förderung für ZARA: Behindertenanwältin warnt vor Rückschritt für Antirassismus und Schutz vor digitaler Diskriminierung
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260421_OTS0146
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 23.04.2026
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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