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Datum: 28.04.2026

Kommentar: Begutachtung mit Begleitperson macht Sinn. Aber ist es genug?

Bildmontage zeigt das Portrait eines Mannes und daneben das Bild einer Begutachtungssituation

Thomas Stix; Portraitfoto: Ernst Spiessberger; Fotomontage: Behindertenarbeit.at

30.04.2026

Begutachtungen durch Behörden sind für behinderte oder ältere Menschen oft ein entscheidender Schritt mit weitreichenden Konsequenzen für ihre Lebenssituation. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, fair und respektvoll ablaufen. Wie können Verbesserungen aus Sicht von Betroffenen tatsächlich erreicht werden? Ein Kommentar von Thomas Stix.


In den vergangenen Wochen wurde eine rege Diskussion geführt über die als mangelhaft empfundene Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt. Behindertenorganisationen kritisieren den oft unprofessionellen und – ihrer Meinung nach – unsensiblen Umgang mit Patient:innen. Die Folge davon sind Begutachtungsergebnisse, die nicht der Realität entsprechen und zu Falscheinstufungen etc. führen. Dies wiederum zieht nicht selten Beschwerden, Berufungen und Gerichtsverfahren nach sich, was gerade für behinderte oder alte Menschen besonders beschwerlich ist.

Der Österreichische Behindertenrat fordert nun das Recht für Betroffene, eine Vertrauensperson bei der Begutachtung mitzunehmen. Außerdem sollen die Behörden verpflichtet sein, betroffene Personen auf dieses Recht vorab hinzuweisen. Das Sozialministerium hat bereits seine Zustimmung gegeben. Ein Initiativantrag für ein entsprechendes Gesetz liegt im Parlament.

Das Vorhaben macht Sinn. Aber ist es genug?

Ich war jahrelang in der Peer Beratung tätig und habe auch selber mehrfach Begutachtungen an mir durchführen lassen müssen. An besonders schlimme Erfahrungen kann ich mich nicht erinnern. Es wurde mir seitens der Begutachter auch nie untersagt, eine Begleitperson dabei zu haben. Das viel größere Problem war für mich, wie unvorbereitet man ist und dass man nicht weiß, was genau bei der Begutachtung passiert. Worauf kommt es an?

Begutachter:innen haben natürlich keine Zeit, etwas zu erklären. Überhaupt scheint mir, dass nie irgendwer mal Zeit hat, wenn es um die Bedürfnisse behinderter Menschen geht, aber das jetzt nur am Rande… In der Peer Beratung damals haben wir uns Zeit genommen, unsere Kund:innen mit Behinderung auf Begutachtungen vorzubereiten, wir haben geredet, Fragen beantwortet, Checklisten verfasst… Was wird passieren? Was soll man tun? Ruhig bleiben. Wie reagieren?

Und das scheint mir am Wichtigsten, dass betroffene behinderte oder alte Menschen die Möglichkeit einer Beratung – und zwar durch unabhängige Peer Beratungsstellen – erhalten können. Sie sollten im Vorfeld nicht nur auf die Möglichkeit einer Begleitperson hingewiesen werden sondern auch auf Beratungsangebote zur Vorbereitung auf die Begutachtung.

Nur so können Begutachtungen fairer, transparenter und für die Betroffenen nachvollziehbar gestaltet werden.


AutorIn: Thomas Stix
Zuletzt aktualisiert am: 03.05.2026
Artikel-Kategorie(n): Kommentare, News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
Permalink: [Kurzlink]
Kommentare, News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
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Fachsozialbetreuer Behindertenbegleitung

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