Am 1. Jänner 2006 trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, ein wichtiger Meilenstein, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen entscheidend stärkte. Mit einem Festakt im Parlament zog man nun Bilanz – mit Blick auf erreichte Fortschritte, aber auch auf bestehende Mängel.
Am 28. Mai 2026 fand anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) eine Festveranstaltung im Wiener Parlament statt. Vertreter:innen aus Politik und Interessensvertretungen diskutierten über Verbesserungen, äußerten sich jedoch auch kritisch zu “Gesetzeslücken” und sprachen sich einheitlich für einen weiteren Handlungsbedarf aus.
Neben Nationalratspräsidtent Walter Rosenkranz, Sozialministerin Korinna Schumann und weiteren Abgeordneten kam auch Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, zu Wort. Seit Inkrafttreten des Gesetzes seien viele Fortschritte erzielt worden, so der einhellige Tenor, bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sei man jedoch noch nicht dort, wo man sein sollte.
“Als das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor zwanzig Jahren beschlossen wurde, war es ein Versprechen, dass Menschen mit Behinderungen nicht am Rand der Gesellschaft stehen, sondern in ihrer Mitte. Dieses Versprechen wurde eingelöst, aber noch nicht vollständig“, so Christine Steger in ihrer Festrede. Ein Jubiläum wie dieses verlange nicht nur Rückschau, sondern auch einen ehrlichen Blick auf das, was noch vor uns liegt.
20 Jahre BGStG: Erstmals wurde Diskrimierung einklagbar
Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz vor 20 Jahren wurden wichtige Errungenschaften erzielt, welche die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbesserten: So wurde mit dem Gesetz erstmals Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben gesetzlich verankert und somit überprüfbar und einklagbar gemacht. Seitdem müssen Gebäude sowie Dienstleistungen, Informationen oder Angebote des Bundes für alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzes liegt hierbei auf der Verpflichtung zu Barrierefreiheit.
Eine bedeutende Verbesserung wurde außerdem durch das verpflichtende Schlichtungsverfahren geschaffen. Betroffene haben im Falle einer Diskriminierungen das Recht, diese außergerichtlich klären zu lassen. Auch der Schutz vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt wurde durch das Gesetz gestärkt.
Fehlender Unterlassungsanspruch als zentrales Defizit
Trotz vieler Fortschritte, weist das Gesetz nach wie vor Schwachstellen auf: Vielfach kritisiert wurde im Rahmen der Festveranstaltung der fehlende Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch. Derzeit ist im Gesetz nämlich nur eine finanzielle Entschädigung im Falle einer Diskriminierung vorgeschrieben, die Beseitigung der Diskriminierung lässt sich jedoch nicht einklagen.
„Im Jahr 2026 führen wir noch immer Schlichtungsverfahren wegen nicht barrierefreier Toiletten in Restaurants, nicht weil technische Lösungen fehlten, sondern weil das Recht keine ausreichenden Instrumente bietet, ihre Umsetzung verbindlich durchzusetzen,“ betont Steger dringende Notwenigkeit, einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs einzuführen.
Weitere Mängel wurden hinsichtlich des hohen Prozesskostenrisikos geäußert, die Menschen mit Behinderungen davon abhalten, überhaupt etwas einzuklagen. Ebenso sei intersektuelle Diskriminierung im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bisher nicht berücksichtigt. Hier brauche es eine rasche Weiterentwicklung und Anpassung des bestehenden Rechtsschutzes.
Sechs konkrete Ziele für die kommenden Jahre
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger formulierte in ihrer Festrede sechs konkrete Forderungen, deren Umsetzung zentral sei.Besonderes Potential sah sie in der Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, mit der bestehende Schutzlücken geschlossen und die unterschiedlichen Standards zwischen Bund und Ländern überwunden werden können.
Die sechs Forderungen im Detail:
- Einführung eines wirksamen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im BGStG
- Reduktion des abschreckenden Prozesskostenrisikos durch strukturelle Reformen des Verfahrensrechts
- Weiterentwicklung des Rechtsschutzes unter besonderer Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierungen, insbesondere der Situation von Frauen* mit Behinderungen
- Ernsthafte Umsetzung der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) mit verbindlichen Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung
- Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 als Chance zur Harmonisierung des Gleichbehandlungsschutzes zwischen Bund und Ländern
- Rechtliche und institutionelle Gleichstellung der Behindertenvertrauenspersonen mit den Personalvertretungen und Betriebsräten
„Diese Ziele sind weder abstrakt noch utopisch. Sie sind konkret, realisierbar und rechtspolitisch geboten. Was sie benötigen, ist politischer Wille,“ so Stegers Appell an die Regierung.
Quellen:
Parlamentskorrespondenz via OTS | 28.05.2026
20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: Parlament zieht Bilanz und diskutiert Handlungsbedarf
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260528_OTS0107
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen via OTS | 28.05.2028
20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: Versprechen einlösen – Gleichstellung vollenden
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260528_OTS0117
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – aktuelle Fassung
https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 07.06.2026
Artikel-Kategorie(n): Allgemein, Gesetze, Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
Permalink: [Kurzlink]

