Nach anhaltender Kritik an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat der Nationalrat eine Reform beschlossen: Ab 1. September 2026 erhalten Betroffene einen gesetzlichen Anspruch darauf, bei medizinischen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Die entsprechende Sozialversicherungsnovelle wurde einstimmig beschlossen.
Die neue Regelung gilt nicht nur für Begutachtungen durch die PVA, sondern auch für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice sowie im Bereich des Sozialentschädigungsrechts.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für viele Menschen sind medizinische Begutachtungen eine belastende Situation. Dabei geht es oft um zentrale Fragen wie Pflegegeld, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, Rehabilitationsmaßnahmen oder Behinderten- und Parkausweise. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Berichte über respektlosen Umgang, mangelnde Sensibilität oder das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.
Mit der neuen Regelung dürfen Betroffene künftig offiziell eine Person ihres Vertrauens zur Begutachtung mitnehmen. Das kann etwa ein Familienmitglied, eine Betreuungsperson, eine Freund:in oder ein:e Vertreter:in einer Beratungsstelle sein.
Die Vertrauensperson kann dabei helfen:
- sich Respekt zu verschaffen
- Gespräche besser zu verstehen
- beim Kommunizieren zu unterstützen
- wichtige Informationen zu ergänzen
- Missverständnisse zu vermeiden
- den Betroffenen emotional zu unterstützen
Gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Kommunikationsbarrieren kann dies eine wesentliche Erleichterung darstellen.
Weitere Reformen angekündigt
Laut Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig arbeitet die PVA derzeit zusätzlich an neuen Qualitätsstandards für schwierige Untersuchungssituationen. Geplant sind unter anderem Kommunikationsschulungen, ein strukturiertes Beschwerdemanagement und neue Leitlinien für Gutachter:innen.
Auch aus den Regierungsparteien wurde betont, dass dies nur ein erster Schritt sei. Weitere Reformen, etwa eine gemeinsame Begutachtungsstelle oder Verbesserungen bei Qualitätssicherung und Transparenz, werden diskutiert.
Fazit: Mehr Transparenz und Sicherheit
Für Betroffene bedeutet die neue Regelung vor allem eines: mehr Sicherheit und mehr Unterstützung in einer oft belastenden Situation. Die Möglichkeit, nicht alleine zur Begutachtung erscheinen zu müssen, könnte dazu beitragen, das Vertrauen in die Verfahren zu stärken und den Umgang respektvoller und transparenter zu gestalten.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 13.06.2026
Artikel-Kategorie(n): Behindertenpolitik, News
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