VertretungsNetz meldet Freiheitsbeschränkungen auf hohem Niveau

Mehr als 60.000 Freiheitsbeschränkungen wurden im Jahr 2025 an die Bewohnervertretung gemeldet – ein Wert, der nur knapp unter dem Rekordwert des Vorjahres liegt. Vor allem der Anteil an Beschränkungen durch Medikation ist erneut gestiegen. Die Bewohnervertretung vermutet Personalmangel als Ursache.  


Seit mittlerweile 20 Jahren prüft die Bewohnervertretung Freiheitsbeschränkungen auf Basis des Heimaufenthaltsgesetzes – noch nie waren die Zahlen so hoch wie in den letzten Jahren. Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht macht deutlich, dass Freiheitsbeschränkungen in Pflegeeinrichtungen wesentlich häufiger angewendet werden als erforderlich. „Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn eine Gefährdung der Bewohner:innen oder anderer Menschen droht und keine Alternative oder gelindere Maßnahme möglich ist. Die Einrichtungen melden uns die Maßnahmen elektronisch, unsere Mitarbeiter:innen überprüfen sie vor Ort“, erklärt Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung beim Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz.

Rund 3.000 Einrichtungen mit 268.000 Plätzen wurden im Jahr 2025 überprüft. Dabei wurden 60.040 neue Freiheitsbeschränkungen an die Bewohnervertretung gemeldet, was in etwa dem Wert von 2024 – dem bisherigen Höchstwert (60.188) – entspricht. Rund 38.000 Personen waren betroffen, das bedeutet einen Anstieg von 5%.

Gemeldete Freiheitsbeschränkungen | Quelle: VertretungsNetz Jahresbericht 2025

In Alten- und Pflegeheimen höchste Zahl neu gemeldeter Fälle

Mehr als die Hälfte aller Meldungen kam aus Alten- und Pflegeeinrichtungen – eine Zahl, die sich in den letzten Jahren zunehmend erhöht hat: Waren es im Jahr 2020 noch rund 25.000 gemeldete Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, liegt der Wert mittlerweile bei über 30.000.

Aus Sicht der Bewohnervertretung stehen viele Freiheitsbeschränkungen in direktem Zusammenhang mit der prekären Personalsituation: „Wir nehmen wahr, dass Bewohner:innen nicht immer im nötigen Ausmaß begleitet und betreut werden. Das ist jedoch notwendig, um eine Beobachtung sicherzustellen, die verhindert, dass Bewohner:innen sich gefährden. Darüber hinaus auch, um alle für die:den Bewohner:in möglichen Alternativen zu Freiheitsbeschränkungen sorgfältig zu prüfen und eine geeignete Maßnahme zu wählen. Bei nicht ausreichender Betreuung sind oft Freiheitsbeschränkungen die Folge”, so Rosalinde Pimon, Bereichsleiterin Oberösterreich.

Erneut Anstieg bei Beschränkungen durch Medikation

Als Freiheitsbeschränkungen gelten unterschiedliche Maßnahmen zur Ruhigstellung bzw. Einschränkung von Klient:innen wie z.B. Seitenteile am Bett, versperrte Räume, Festhalten gegen körperlichen Widerstand, Gurte am Rollstuhl oder sedierende Medikamente.

Insbesondere der Anteil an Freiheitsbeschränkungen durch sedierende Medikamente ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: 40.082 solcher Maßnahmen wurden registriert, das entspricht einem Anteil von ca. 73 % – also fast drei Viertel – aller gemeldeten Freiheitsbeschränkungen.

Nebois-Zeman: „Wir sehen das hohe Engagement des Personals unter teils sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Immer öfter begegnen uns aber Mitarbeiter:innen, die unzureichend ausgebildet sind bzw. ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Treffen diese dann auf Bewohner:innen, deren Verhalten besonders herausfordernd ist, kommt es mitunter zu weit überschießenden Freiheitsbeschränkungen, die nicht den fachlichen Standards entsprechen. Manchmal verstößt das Handeln klar gegen die Menschenwürde“.

“Jede Freiheitsbeschränkung bedeutet Grundrechtseingriff”

Wie schnell Grundrechte und Menschenwürde in Gefahr sein können, zeigen immer wieder schockierende Einzelfälle, die von der Bewohnervertretung aufgedeckt werden. So kam es in einer Einrichtung zu gezielter „Bestrafung“ mit körperlicher Überforderung, in einer anderen Einrichtung wurde ein Bewohner für fünf Stunden mit Klebeband an einen Leibstuhl befestigt. Beide Fälle wurden angezeigt und vom Gericht für unzulässig erklärt.

Fachbereichsleiterin Nebois-Zeman betont: „Eines ist klar: Personalmangel kann nie eine Freiheitsbeschränkung rechtfertigen. Denn jede Einschränkung der persönlichen Freiheit, ob an einem Kind oder einer erwachsenen Person, bedeutet einen Grundrechtseingriff und verlangt höchste rechtsstaatliche Sorgfalt und Kontrolle.“


Quellen:

Jahresbericht VertretungsNetz 2025 als PDF:
Jahresbericht VertretungsNetz 2025

VertretungsNetz via OTS | 09.06.2026
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260609_OTS0013

Weitere News

Alle News anzeigen

Nächste Events

Alle Events anzeigen