Der Österreichische Behindertenrat hat Anfang August mit Sozialministerin Korinna Schumann über das Thema „Analoges Leben“ beraten.
Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie Menschen mit Behinderungen auch in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gleichberechtigt an Informationen, Kommunikation und öffentlichen Dienstleistungen teilhaben können.
Der Behindertenrat betonte, dass die Digitalisierung zwar viele Chancen biete, digitale Angebote jedoch nicht dazu führen dürften, dass Menschen ausgeschlossen werden. Wo Online-Angebote nicht barrierefrei oder nicht selbstständig nutzbar sind, müssten gleichwertige analoge Alternativen bestehen bleiben.
Aus Sicht des Behindertenrats braucht es daher ein Wahlrecht zwischen digitalen und analogen Zugangswegen. Digitalisierung solle bestehende Möglichkeiten erweitern und die Teilhabe verbessern, nicht aber bewährte analoge Angebote ersetzen.
Der Behindertenrat verweist dabei auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen vorsieht. Präsident Klaus Widl begrüßte den konstruktiven Austausch mit dem Sozialministerium und betonte, dass die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen von Beginn an in die weitere Ausarbeitung entsprechender Maßnahmen einfließen müssten.
Quelle
Österreichischer Behindertenrat via OTS.at | 04.08.2026
Behindertenrat: Digitalisierung darf analoge Zugangswege nicht ersetzen
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260804_OTS0030/
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2026
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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