Nach der Regierungsklausur in Laxenburg vergangene Woche steht fest: Die befristete Invaliditätspension wird durch ein neues Rehabilitationsmodell ersetzt werden.
Wie schon in einer Gesetzesvorlage im Sommer geplant wurde, wird nun die befristete Invaliditätspension endgültig abgeschafft werden. Die neue Regelung soll für alle gelten, die nach dem 01.01.2014 das 50. Lebensjahr erreichen. Der Plan ist, die Rehabilitation noch mehr zu forcieren als bisher.
Rehabilitation statt Invaliditätspension
Anstatt der I-Pension soll ein Umschulungs- bzw. Rehabilitationsgeld gewährt werden, das um 22% höher ist als das Arbeitslosengeld. Die Bildungsmaßnahmen sollen einer Kontrolle unterliegen, und somit soll für Personen nach Unfällen oder schweren Erkrankungen ein rascher (Wieder-)einstieg in den Arbeitsmarkt möglich werden.
Verbesserung bei Pensionsversicherung von Eltern behinderter Kinder
Ebenfall beschlossen wurde die Möglichkeit einer rückwirkenden Selbstversicherung für Eltern, die ein behindertes Kind pflegen, und deswegen nicht erwerbstätig sind. Diese Selbstversicherung in der Pensionsversicherung kann zehn Jahre rückwirkend in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür werden vom Staat übernommen.
Quelle: wienerzeitung.at, versicherungsjournal.at, APA
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 09.01.2017
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