Im Anschluss an die LandessozialreferentInnenkonferenz heute, Mittwoch, präsentierten Sozialminister Rudolf Hundstorfer und die Vorsitzende der SoziallandesreferentInnenkonferenz, Wiens Soziallandesrätin Sonja Wehsely die kommenden Schritte für die Weiterentwicklung der Pflege in Österreich.
„Leistungen für pflegebedürftige BürgerInnen müssen auch in Zukunft für alle, die sie brauchen, in hoher Qualität und leistbar zur Verfügung stehen. Darüber hinaus brauchen pflegende Angehörige Unterstützung in Zeiten dieser besonderen Belastung. Diesen Prinzipien folgt das Übereinkommen der Länder zur Zukunft der Pflege“, erklärten Sozialminister Hundstorfer und Soziallandesrätin Wehsely im Rahmen der Pressekonferenz. „Damit wollen wir dem Wunsch der BürgerInnen nachkommen, auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in der eigenen Wohnung oder im Haus leben zu können.“
Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungsangebots
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Pflege- und Betreuungsangebote in ganz Österreich weiterentwickelt werden. Damit wird das Angebot so aufgestellt, dass es der demographischen Entwicklung gerecht wird, regionale Unterschiede in der Versorgung ausgleicht und etwaige Versorgungslücken schließt.
Eine zentrale Maßnahme zur Erreichung einer bedarfsorientierten Versorgung mit Pflege- und Betreuungsleistungen ist die Einführung umfassender, persönlicher Beratung und Pflegebedarfsfeststellung, die Schnittstellen des Gesundheits- und Sozialbereichs abdeckt, – eines so genannten Case Managements, das flächendeckend agiert. Der Ausbau soll durch Mittel aus dem Pflegefonds finanziert werden.
Zudem wurde die Entwicklung von Remobilisations- und Rehabilitationspflege nach einheitlichen Grundlagen in allen Bundesländern beschlossen, um stationäre Aufenthalte in der Langzeitpflege zu verhindern oder zumindest verzögern zu können. Auch das Entlassungsmanagement als Nahtstelle zwischen Krankenhaus, Rehabilitation und Versorgung durch mobile Dienste zu Hause soll verbessert werden.
Pflegende Angehörige
Pflegebedürftigkeit tritt oft unerwartet ein. In dieser Situation sind vielfach Angehörige gefordert, die Pflege und Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Dabei ist die Hälfte aller pflegenden Angehörigen berufstätig, davon ein Drittel vollzeitbeschäftigt. Je höher die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist, desto weniger lässt sich die Pflege mit einer Berufstätigkeit vereinbaren. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, treten die Länder für einen Ausbau der Tageszentren oder die Öffnung bestehender Pflegeeinrichtungen für Tagesgäste ein. Gleichzeitig sollen Kurzzeitpflege und flexible Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende und/oder am Abend angeboten werden.
Ausbildungsoffensive für Pflegepersonal
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Kombination mit dem prognostizierten Rückgang der Pflege durch Angehörige werden professionelle Pflegedienste in Zukunft stärker nachgefragt. Dies geht einher mit einem erhöhten Bedarf an Pflegepersonal: Im Bereich Altenpflege und -betreuung wird die Anzahl der Vollzeitäquivalente bis 2025 von derzeit 45.155 auf 67.650 ansteigen.
Um ArbeitnehmerInnen einen Anreiz zum Wechsel in einen Pflegeberuf zu geben und ihnen den Ein- und Umstieg zu erleichtern, wird zukünftig ein Fachkräftestipendium zur Deckung des Lebensunterhalts eingeführt. „Solch ein Stipendium als Anreizsystem wurde von den Ländern schon lange gefordert. Dementsprechend freuen wir uns, dass der Bund diesen wichtigen Schritt zur Gewinnung von Fachkräften nun setzt“, so Wehsely.
Nachhaltige Finanzierung
Mit der demographischen Entwicklung, der daraus resultierenden Steigerung des Personalbedarfs und dem Ausbau der Angebote geht natürlich auch eine Steigerung der Kosten einher. Bund und Länder haben gemeinsam eine Prognose über die Kostenentwicklung bis 2020 erstellt.
Um eine nachhaltige Finanzierung auch für die Zukunft sicherzustellen wird eine Steuerfinanzierung der Pflege empfohlen. Damit ist die Pflege auf die breitest mögliche Basis gestellt. Schließlich werden in Zukunft mehr ältere BürgerInnen auch mehr Pflegedienste in Anspruch nehmen, gerade bei einer Änderung der Familienstrukturen und dem damit verbundenen Rückgang der Pflege durch Angehörige. Eine Pflegesozialversicherung wäre nicht in der Lage die damit einhergehende Kostendynamik im Pflegesektor abzudecken.
Mit diesen wesentlichen Schritten wird Pflege und Betreuung für die Zukunft quantitativ, qualitativ und auch finanziell abgesichert. Damit wird einem zentralen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen.
Quelle: APA
AutorIn: Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): News, Pflegegeld und Pflegevorsorge
Permalink: [Kurzlink]