Nach der Auftaktveranstaltung des Nationalen Aktionsplans fasst SLIÖ ihre zentralen Forderungen zusammen.
Selbstbestimmt Leben Österreich (SLIÖ) begrüßt die Initiative des BMASK für einen Nationalen Aktionsplan (NAP). „Es ist sehr erfreulich, dass das Ministerium ernsthaft bemüht ist, die Interessensvertretungen behinderter Menschen in die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans einzubeziehen“, meint Mag. Bernadette Feuerstein, Obfrau von SLIÖ.
Rückblickend auf die erste Arbeitssitzung, die vergangene Woche in Wien stattgefunden hat, schreibt die bundesweite Interessenvertretung SLIÖ der Bundesregierung nun folgende zentrale Forderungen ins Stammbuch:
- Der NAP für Menschen mit Behinderungen soll in „Nationaler Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ umbenannt werden.
- Es muss eine übergeordnete Koordinationsstelle eingerichtet werden, deren Aufgabe es ist, die Erstellung, Umsetzung und Überprüfung des NAP auf der Grundlage der Konvention sowohl in allen Ministerien als auch in den Ländern sicherzustellen. Dazu sollte es einen Auftrag des Bundeskanzlers geben und diese Stelle sollte im Bundeskanzleramt eingerichtet werden.
- Im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz muss der derzeit geltende Anspruch auf bloßen Schadenersatz bei einer Diskriminierung durch einen Rechtsanspruch auf Beseitigung von Barrieren bzw. auf die Unterlassung von Diskriminierungen ersetzt werden. Nur so kann nachhaltig und effizient ein Diskriminierungsschutz in allen Lebensbereichen erfolgen.
- Die Sachwalterschaft muss durch Modelle des supported-decission making ersetzt werden, damit alle Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt Entscheidungen treffen können und ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit erhalten bleibt.
- Ein bundeseinheitliches Modell für bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle Frauen und Männer mit Behinderungen muss eingeführt werden. Es muss einen Rechtsanspruch auf die Finanzierung von Persönlicher Assistenz geben. Parallel dazu müssen institutionalisierte Wohnformen speziell für behinderte Menschen abgebaut werden, damit die notwendigen finanziellen Ressourcen für Persönliche Assistenz frei werden. Nur so kann es langfristig zu einem Ende der institutionalisierten Betreuung von behinderten Menschen in Österreich kommen.
- Der barrierefreie Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation ist ein zentraler Punkt der UN Konvention und muss deshalb auch ein zentraler Punkt im NAP sein. Nur wenn diese Barrierefreiheit gegeben ist, ist Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Leben möglich.
- Der NAP muss die konsequente Abschaffung der Sonderschulen beinhalten. Nur durch die Auflösung von Sonderschulen werden genügend Ressourcen frei, um ein inklusives und qualitativ hochwertiges Bildungssystem zu schaffen.
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung wie allgemeine Sensibilisierungsmaßnahmen, Disability Studies oder statistische Datensammlungen, aber auch Projekte zur unabhängigen Interessensvertretung von Frauen und Männern mit Behinderungen müssen im NAP als eigener Schwerpunkt verankert werden.
„Die österreichische Regierung ist zwar stolz darauf, Erstunterzeichner der UN Konvention zu sein, es besteht jedoch kein Anlass sich auf diesen Lorbeeren auszuruhen. Mit dem Nationalen Aktionsplan müssen die Vorhaben zum Leben erweckt werden! Die Arbeiten am NAP dürfen nicht zur Beschäftigungstherapie einer engagierten Zivilgesellschaft werden, sondern müssen zu realen Veränderungen führen“, meint Bernadette Feuerstein abschließend.
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www.slioe.at
Quelle: APA
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): News, Selbstbestimmtes Leben
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