Debatte über Fehldiagnosen bei Schwangeren – Begutachtungsfrist ging mit vielen kritischen Stellungnahmen zu Ende
Die Diskussion um den Gesetzesentwurf, der eine Aufhebung der Haftungspflicht für Ärzte im Fall einer nicht diagnostizierten Behinderung von Babys in der Schwangerschaft vorsieht, hält seit Jänner an. Kritiker befürchten bei einer Novellierung eine Verschlechterung der Qualität in der Pränataldiagnostik, Befürworter halten die jetzige Regel für diskriminierend.
Die Begutachtungsfrist der umstrittenen Novelle zur Abschaffung der dabei geltenden ärztlichen Haftpflicht von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) ging am Mittwoch mit großteils kritischen Stimmen zu Ende. Bis Mittwochnachmittag wurden 22 Stellungnahmen auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht.
Abgelehnt wurde die Stellungnahme unter anderem vom Gesundheitsministerium, dem Verband Österreichischer Versicherungsmakler, vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, der Bundesarbeitskammer und dem Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.
Der Rechnungshof kritisierte vor allem, dass die zu erwartenden Kostenfolgen einer Gesetzesänderung nicht näher dargestellt werden. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt beurteilte die Novelle als „inkonsequent“ und urteilte ebenfalls negativ: „Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich daher vor allem die Frage, ob ein derartiger Haftungsausschluss sachlich rechtfertigbar ist.“
Heinisch-Hosek bekräftigt ihre bisherige Meinung: Die Novelle greife in einen „hochsensiblen Bereich in die Rechtsposition von Frauen ein und bringt massive Verschlechterungen für Frauen bzw. Eltern mit sich.“
Positiv äußerten sich die Vorarlberger Landesregierung und der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol.
Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband begrüßt die Intention der Novelle zwar grundsätzlich, fordert gleichzeitig aber die Wahrung der Qualität von Pränataldiagnostik.
Der Österreichische Frauenring betonte, dass es auch die Möglichkeit geben sollte für ein gesundes Kind Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, wenn ein Ärztefehler eine unerwünschte Schwangerschaft bedingt.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 26.08.2020
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, News
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