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Datum: 24.02.2013

Wiener Volksbefragung 2013 – Abstimmen für Menschen mit Behinderung

28.02.2013

Mit der Stimmkarte per Briefabstimmung oder in einer Annahmestelle

Ab 18. Februar 2013 wurden an alle stimmberechtigen Personen automatisch die Stimmkarten für die Wiener Volksbefragung per Post versendet. Mit dieser Stimmkarte kann man per Briefabstimmung oder in einer beliebig auswählbaren Annahmestelle an der Wiener Volksbefragung teilnehmen.

Man kann sofort nach Erhalt der Stimmkarte, jedoch spätestens vor Ende des Befragungszeitraumes (9. März 2013, 18 Uhr) per Brief abstimmen. Spätestens am 18. März 2013, bis 14 Uhr, muss die Stimmkarte durch Übermittlung mit der Post (portofrei!), mit Botin bzw. Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde ist auf dem Stimmkartenkuvert bereits aufgedruckt.

Barrierefrei zugängliche Annahmestellen

Auch für die Abstimmung in einer Annahmestelle benötigt man die Stimmkarte und zusätzlich einen Lichtbildausweis. Bei der Wiener Volksbefragung werden über drei Viertel der 52 Annahmestandorte barrierefrei zugänglich sein. Die Standorte der Annahmestellen bzw. der barrierefrei zugänglichen Annahmestellen findet man im Internet auf www.wahlen.wien.at oder in einer Sonderausgabe der Zeitschrift „wien.at“, die alle Wienerinnen und Wiener in den letzten Tagen von der Post erhalten haben. Diese Informationen sind ebenso beim Wiener Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50 zu erfragen.

Abstimmen bei eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit

Stimmberechtigte, die wegen eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit (wegen Krankheit, Alters oder sonstigen Gründen) keine Annahmestelle persönlich aufsuchen können, können auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer mobilen Annahmestelle besucht werden. Den Besuch einer mobilen Annahmestelle kann man beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragen.

Blinde und sehbehinderte Personen

Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen. Für blinde und sehbehinderte Personen stehen in jeder Wiener Annahmestelle Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Stimmberechtigte, die an der Briefabstimmung teilnehmen wollen, können eine Stimmzettel-Schablone in der Magistratsabteilung 62, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4, E-Mail wahl@ma62.wien.gv.at anfordern.

Weitere Informationen sind beim Wiener Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50 oder im Internet unter www.wahlen.wien.at erhältlich.

Link

http://www.wien.gv.at/politik/wahlen/volksbefragung/2013/behinderung.html


Quelle: APA
AutorIn: Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
Permalink: [Kurzlink]
Gleichstellung und Antidiskriminierung, News
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