Die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers wurde heute, 27.06.2013, vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats beschlossen.
Eine längere Diskussion gab es über die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers, das nach Ansicht der Regierungsparteien von der Arbeitskammer geführt werden soll. Im Gegensatz dazu plädierten die Vertreter aller Oppositionsparteien dafür, dass diese Aufgabe besser von den jeweiligen Berufsgruppen übernommen werden soll, die teilweise schon Vorarbeiten geleistet haben. Ein kurzfristig eingebrachter S-V-Abänderungsantrag sah jedoch u.a. vor, dass die Registrierungsbeiräte, in denen alle Berufsgruppen vertreten sind, stark aufgewertet werden. Außerdem wurde den Berufsgruppen ein Vetorecht eingeräumt, wenn bei Entscheidungen ihre eigenen Interessen betroffen sind. In das Gesundheitsberuferegister-Gesetz aufgenommen werden zudem auch die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, informierte Abgeordnete Sabine Oberhauser (S).
Die Regierung möchte in der Bundesarbeitskammer ein zentrales öffentlich zugängliches Register für Gesundheitsberufe einrichten, wo sich alle im Gesundheits- und Krankenpflegebereich Tätigen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise einzutragen haben. Damit verbunden ist auch eine Überprüfung der Fortbildungspflicht sowie die Ausstellung von Berufsausweisen. Die Maßnahme zielt nicht nur auf eine verbesserte Bedarfs- und Ressourcenplanung im Gesundheitswesen ab, heißt es im Entwurf, auch EU-Richtlinien zur Berufsanerkennung und Patientenmobilität werde damit Rechnung getragen. – Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt mitverhandelten Oppositionsanträge betreffend die Einrichtung eines Gesundheits-Beruferegisters fanden keine Mehrheit. Im diesbezüglichen Antrag der FPÖ und in jenem des BZÖ wird dafür plädiert, MTD-Austria, den Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Grünen machten sich für eine Führung derartiger Register durch die jeweiligen Berufsverbände stark.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) wies ebenso wie die SPÖ-Mandatarin Oberhauser darauf hin, dass man versucht habe, den Wünschen des Krankenpflegeverbands sowie des MTD-Dachverbands so weit wie möglich zu entsprechen. Man müsse in dieser Frage jedoch auch bedenken, dass EU-Vorgaben umgesetzt werden müssen. Seine Fraktionskollegin Claudia Durchschlag (V) hätte sich – ebenso wie die Vertreter der Berufsgruppen – eine andere Lösung gewünscht, zumal ein großer Anteil der in dieser Berufssparte tätigen Personen selbstständig sind. Sie werde dem Gesetz daher nicht zustimmen.
Die Einführung dieses Registers wurde von allen Berufsgruppen ausdrücklich gewünscht, stellte Bundesminister Alois Stöger einleitend fest. Es sei jedoch richtig, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, wo es angesiedelt sein sollte. Er denke, dass mit dem vorliegenden Abänderungsantrag den Bedürfnissen der einzelnen Gruppen noch sehr weit entgegengekommen wurde, u.a. durch die massive Aufwertung der beiden Registrierungsbeiräte. Für die Bundesarbeitskammer habe man sich vor allem deshalb entschieden, weil in diesem Fall der Bund keine Gebühren zu bezahlen hat und die AK diese Leistungen übernimmt.
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ gebilligt wurde die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sowie des MTD-Gesetzes unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags, der die Einbeziehung der Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das Gesundheitsberuferegister-Gesetz nachvollzieht. Die Ermöglichung der Einschulung und Unterweisung von pflegenden Angehörigen zu ärztlich angeordneten Tätigkeiten durch diplomierte Pflegepersonen steht im Mittelpunkt dieser Änderungen. Bezüglich der Kritik von Seiten der FPÖ stellte Bundesminister Alois Stöger fest, dass es nicht darum gehe, dass Angehörige lernen, ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen (z.B. Magensonden legen). Es soll nur all jenen Personen der Alltag erleichtert werden, die Angehörige regelmäßig pflegen. Er halte das Gesetz jedenfalls für einen großen Qualitätssprung.
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[parlament.gv.at – Gesundheitsberuferegister-Gesetz]
Quelle: parlament.gv.at
AutorIn: Parlamentskorrespondenz
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Gesetze, News
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